Fachlicher Hintergrund EU-Glossar

Hier finden Sie Erläuterungen zu den wichtigsten Instrumenten, Abkommen und Institutionen der europäischen Entwicklungszusammenarbeit.

Am 4. Juni 2021 beschloss der Rat der Europäischen Union (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) die Reform der europäischen Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung (European Financial Architecture for Development, EFAD). Bis dahin wurde die Kooperation der EU-Finanzinstitutionen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit als ungeordnet und übermäßig kompliziert kritisiert.

Im Rahmen des Team-Europe-Ansatzes (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) sollen vor allem die Europäische Investitionsbank (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) und die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) künftig stärker miteinander sowie mit den (Finanz-) Institutionen der Mitgliedsstaaten zusammenarbeiten. Dadurch sollen Mittel für Investitionen in Partnerländern gebündelt werden, die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit soll steigen und das finanzielle Engagement der EU soll öffentlich sichtbarer werden.


Die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) ist das zentrale Instrument der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union (EU) (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) und ihren Nachbarstaaten. Sie wurde 2004 im Zusammenhang mit der Erweiterung der EU um zehn Mitgliedsländer entwickelt und 2015 überarbeitet. Ziel der ENP ist es, die politische und wirtschaftliche Zusammenarbeit zu vertiefen und so die Entstehung neuer Trennlinien zwischen der EU und den Nachbarn zu verhindern. Die ENP richtet sich an die Staaten im südlichen und östlichen Mittelmeerraum, an Weißrussland, die Republik Moldau, die Ukraine sowie die Kaukasusstaaten Armenien, Aserbaidschan und Georgien.

Mit der ENP bietet die EU diesen Staaten eine privilegierte Partnerschaft an, die auf dem Bekenntnis zu gemeinsamen Werten (Demokratie (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) und Menschenrechte (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen), Rechtsstaatlichkeit (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen), gute Regierungsführung (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen), marktwirtschaftliche Prinzipien und nachhaltige Entwicklung (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)) basiert. In bilateralen Aktionsplänen, die individuell auf die einzelnen Kooperationsländer zugeschnitten sind, werden Zielvereinbarungen und Handlungsprioritäten formuliert.

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Der Europäische Entwicklungsfonds war ein vom Haushalt der Europäischen Union (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) getrenntes Sondervermögen. Über den EEF wurde die Entwicklungszusammenarbeit (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) der EU mit vielen Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifiks (AKP-Staaten (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)) finanziert.

Seit 2021 wird die Funktion des EEF hauptsächlich durch das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI-GE) (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) erfüllt. Vorhaben, die vor 2021 im Rahmen des EEFs zugesagt wurden, werden jedoch weiter umgesetzt.

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Die EU-Mitgliedsstaaten einigten sich 2005 auf den Europäischen Entwicklungskonsens, um grundlegende Prinzipien und Ziele der gemeinsamen Entwicklungsstrategie festzulegen. Er soll als Leitfaden aller gemeinsamen Maßnahmen dienen. Als Hauptziel wurde die weltweite Armutsbekämpfung definiert.

2017 einigte man sich auf eine Überarbeitung, um den Konsens in Einklang mit der Agenda 2030 (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) und dem Pariser Klimaabkommen (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) zu bringen. Die Beseitigung von Armut steht weiterhin im Mittelpunkt. Stärker berücksichtigt werden nun außerdem Aspekte des sozial gerechten Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit. Zusätzlich werden Zusammenhänge zu den Themen Migration, humanitäre Hilfe, Frieden und Sicherheit berücksichtigt. Der neue Europäische Entwicklungskonsens setzt folgende Schwerpunktthemen:

  • Jugend
  • Geschlechtergleichstellung
  • Mobilität und Migration
  • nachhaltige Energieversorgung und Klimawandel
  • Investitionen und Handel
  • verantwortungsvolle Staatsführung
  • Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte
  • innovative Zusammenarbeit mit weiter fortgeschrittenen Entwicklungsländern
  • Mobilisierung und Nutzung der eigenen Ressourcen

Der Europäische Konsens zielt zudem auf eine Stärkung der gemeinsamen Programmplanung (Joint Programming (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)) und mehr politische Abstimmung (Kohärenz (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)) ab.


Der Europäische Fonds für nachhaltige Entwicklung Plus (European Fund for Sustainable Development plus, EFSD+) wurde im Juni 2021 im Rahmen des neuen EU-Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICIGlobal Europe) (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) eingerichtet. Zusammen mit der Garantie für Außenmaßnahmen (External Action Guarantee, EAG) bildet der Fonds ein Finanzpaket. Dieses soll den Partnerländern der europäischen Entwicklungszusammenarbeit einen besseren Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten, etwa Zuschüssen oder Haushaltsgarantien, bieten. Insbesondere sollen mit dem Paket zusätzliche Finanzmittel für eine nachhaltige Entwicklung aus dem öffentlichen Sektor und der privaten Wirtschaft mobilisiert werden.

Alle geförderten Maßnahmen müssen sich an den Zielsetzungen sowie politischen und geografischen Schwerpunkten des NDICIGlobal Europe ausrichten. Der für den EFSD+ reservierte Garantierahmen beträgt mindestens 39,8 Milliarden Euro, wovon 26,7 Milliarden Euro für Vorhaben der Europäischen Investitionsbank (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) reserviert wurden.


Der Europäische Grüne Deal (European Green Deal, EGD) ist ein politisches Projekt der Europäischen Kommission (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen), das 2019 beschlossen wurde. Ziel des Maßnahmenpakets ist, bis 2050 Klimaneutralität in Europa zu erreichen. Bis 2030 soll der Ausstoß von Treibhausgasen bereits um 55 Prozent gesenkt werden. Der EGD soll zu nachhaltigem Wachstum führen und verknüpft soziale, ökologische und wirtschaftliche Faktoren. Er ist damit ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung der Agenda 2030 (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) und des Pariser Klimaabkommens (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) und weist Europa eine globale Vorreiterrolle zu.

Entwicklungspolitisch bedeutsame Initiativen enthält der European Green Deal in den Bereichen Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, erneuerbare Energien, Biodiversität, Kreislaufwirtschaft, entwaldungsfreie Lieferketten und nachhaltige Lebensmittelproduktion.

Ausführliche Informationen zum Thema Klimawandel und Entwicklung finden Sie hier.

Mit der Strategie „Global Gateway“ will die Europäische Union (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) im Rahmen des Team-Europe-Ansatzes (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) umfangreiche private und öffentliche Investitionen in Gang setzen, um bis 2027 zusammen mit ihren Partnerländern die Entwicklung der globalen Infrastruktur voranzutreiben.

Die Strategie finanziert sich unter anderem aus dem Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI-Global Europe) (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) und dessen Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung Plus (EFSD+) (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen). Gefördert werden insbesondere die Bereiche

  • digitale Vernetzung,
  • nachhaltig ausgebaute und krisentaugliche Verkehrsnetze,
  • saubere Energie und Klimaschutz,
  • globale Gesundheit und verlässliche pharmazeutische Lieferketten,
  • Bildung und Forschung.

Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Inklusion von Mädchen und Frauen und anderen benachteiligten Gruppen.

Die Strategie Global Gateway ist zugleich der Beitrag der EU und ihrer Mitgliedsstaaten zur G7-Partnerschaft für Globale Infrastruktur und Investitionen (PGII).

Weitere Informationen zum Engagement des BMZ für Infrastruktur-Initiativen finden Sie hier.

Das Instrument für Heranführungshilfe (Instrument for Pre-Accession Assistance, IPA) ist ein entwicklungspolitisches Finanzierungsprogramm der Europäischen Union (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen). Die EU unterstützt damit Beitrittskandidaten (Türkei, Albanien, Montenegro, Serbien, Nordmazedonien) und potenzielle Bewerberländer (Bosnien und Herzegowina, Kosovo) bei der Einführung von EU-Standards in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.

Das IPA setzt sich aus fünf Komponenten zusammen: Aufbau von Institutionen und Demokratisierung, grenzübergreifende Zusammenarbeit, regionale Entwicklung, Entwicklung der Humanressourcen und Kampf gegen Diskriminierung sowie ländliche Entwicklung.

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Das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt (Neighbourhood, Development and International Cooperation Instrument, NDICIGlobal Europe ) wurde 2021 von der Europäischen Union (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) geschaffen. Es vereint die bis dahin stark verästelten Finanzierungsprogramme der EU wie zum Beispiel das Europäische Nachbarschaftsinstrument (ENI) oder den Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen). Insgesamt wurde es mit 79,5 Milliarden Euro für den Zeitraum bis 2027 ausgestattet. Mit dem Instrument verfolgt die EU folgende Ziele:

Zu diesen Zwecken ist das Instrument auf drei Säulen aufgebaut:

  1. die geografische Säule fördert die Beziehungen zu den Partnerländern
  2. die thematische Säule fördert Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung auf globaler Ebene
  3. die Krisenreaktionssäule dient Maßnahmen zur Krisenbewältigung, Konfliktverhütung und Friedensförderung

Eine finanzielle Reserve soll eine schnelle Reaktion auf neue Herausforderungen ermöglichen und dient in solchen Fällen der finanziellen Aufstockung der oben genannten Säulen.

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Der Team-Europe-Ansatz wurde im April 2020 von der Europäischen Union (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) ins Leben gerufen. Ursprüngliches Ziel war, die Partnerländer der EU bei der Bewältigung der Corona-Krise zu unterstützen. Im Verlauf der Pandemie hat sich Team Europe zu einem übergreifenden Ansatz der gemeinsamen europäischen Außen- und Entwicklungspolitik weiterentwickelt.

Der Ansatz bündelt erstmals die entwicklungspolitischen Beiträge der Europäischen Kommission (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen), der EU-Mitgliedsstaaten und der EU-Finanzinstitutionen (Europäische Investitionsbank (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) und Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)). Somit trägt er dazu bei, die Führungsrolle, Verantwortung und Solidarität der EU auf der globalen Bühne herauszustellen und gemeinsame Werte und Interessen stärker ins Blickfeld zu rücken.

Im Rahmen der gemeinsamen Programmplanung (Joint Programming (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)) verzahnen die sogenannten Team-Europe-Initiativen (TEIs) die konkreten Aktivitäten der EU, ihrer Mitgliedsstaaten und gegebenenfalls weiterer Geber in einem Themenbereich und erhöhen auf diese Weise die Wirksamkeit und Sichtbarkeit der europäischen Außen- und Entwicklungspolitik.

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Die 27 Mitglieder der Europäischen Kommission (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) – jeweils eines aus jedem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) – werden als EU-Kommissare bezeichnet. Eines der Kommissionsmitglieder übernimmt das Amt der Präsidentin oder des Präsidenten der EU-Kommission und überträgt jedem der weiteren Kommissarinnen und Kommissare die Verantwortung für ein bestimmtes Ressort, zum Beispiel für „Entwicklung“.

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Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (European Bank for Reconstruction and Development, EBRD) unterstützt die Länder Mittel- und Osteuropas, des Kaukasus und Zentralasiens beim Übergang zu demokratischen Strukturen und zur Marktwirtschaft. Durch ihre Investitionen fördert sie den privaten und öffentlichen Sektor, die Stärkung der Finanzinstitute und Rechtssysteme sowie Infrastrukturprojekte in den Bereichen Verkehr, Energie und Telekommunikation.

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Die Europäische Gemeinschaft entstand 1957 mit den Römischen Verträgen als Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG). Mit Gründung der Europäischen Union (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) im Jahre 1993 (Vertrag von Maastricht) wurde die EWG in EG umbenannt. Bis 2009 verfügte die EG innerhalb der Europäischen Union über eine eigene Rechtspersönlichkeit und damit völkerrechtliche Handlungsfähigkeit. Erst mit dem Vertrag von Lissabon 2009 wurde die Existenz der EG beendet, ihre Rechtsnachfolgerin wurde die Europäische Union (EU).

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Die Europäische Investitionsbank (EIB) nimmt seit 1963 entwicklungspolitische Aufgaben wahr. Ihre Hauptaufgabe ist die Finanzierung von Investitionen, die das politische und wirtschaftliche Zusammenwachsen Europas fördern und den Zielen der Europäischen Union (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) dienen. Die EIB fördert Vorhaben in den potenziellen EU-Beitrittsländern, den Ländern des Nachbarschaftsraums, in Asien und dem Pazifik, Lateinamerika und der Karibik sowie in Afrika.

Insbesondere im Bereich des Klimaschutzes gehört die EIB zu den weltweit größten Gebern. Als Klimabank der EU setzt sie sich dafür ein, die Klimaziele innerhalb der Europäischen Union sowie weltweit umzusetzen. Dafür beteiligt sie sich an der Finanzierung von Klimaschutz-, Anpassungs- und anderen klimabezogenen Projekten.

Das außereuropäische Geschäft der EIB wird unter anderem durch das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI-GE) (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) und dessen Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung Plus (EFSD+) (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) finanziert. Schwerpunktthemen sind dabei Klima und Umwelt, Infrastruktur, Privatsektorenwicklung, Innovation sowie – seit der Covid-19-Pandemie – auch Gesundheit.

Die Europäische Kommission ist ein politisch unabhängiges Organ, das die Interessen der gesamten Europäischen Union (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) vertritt. Sie legt dem Europäischen Parlament (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) und dem Rat der Europäischen Union (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) Gesetzesvorschläge zur Abstimmung vor, setzt alle Beschlüsse um und überwacht die Einhaltung europäischen Rechts und die fristgerechte Umsetzung von Gemeinschaftsrecht in nationales Recht. Ferner führt sie den EU-Haushalt aus und verwaltet die EU-Programme. Die Kommission wurde bewusst übernational angelegt und soll von den nationalen Interessen einzelner Regierungen unabhängig sein.

Das politisch verantwortliche Beschlussgremium der Kommission ist das Kollegium der Kommissare (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen), in das jedes Mitgliedsland eine Person entsendet. Zurzeit besteht das Gremium daher aus 27 Personen einschließlich der Kommissionspräsidentin. Die EU-Kommissarinnen und -Kommissare sind jeweils für fünf Jahre im Amt.

Die EU-Präsidentin beziehungsweise der Präsident der Europäischen Kommission wird vom Europäischen Rat (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) ernannt. In Abstimmung mit ihr oder ihm setzt der Europäische Rat auch die anderen Kommissarinnen und Kommissare ein. Das Europäische Parlament muss der Ernennung der Präsidentin oder des Präsidenten und der Kommissare zustimmen und ist zudem allein befugt, die Kommissionsmitglieder zu entlassen. Seit Dezember 2019 ist die deutsche Politikerin Ursula von der Leyen Präsidentin der Europäischen Kommission.

Das auswärtige Handeln der EU koordiniert seit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags (2009) die Hohe Vertreterin oder der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen). Zurzeit bekleidet der spanische Politiker Josep Borrell das Amt. Er führt den Vorsitz im Rat für Auswärtige Angelegenheiten und ist gleichzeitig Vizepräsident der EU-Kommission. Unterstützt wird er vom Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen).

Die Generaldirektionen

Die Generaldirektionen sind Verwaltungseinheiten der Europäischen Kommission, die jeweils für einen bestimmten Politikbereich zuständig sind. Jeder Kommissar steht mindestens einer Generaldirektion der EU-Kommission vor.

Richtungsweisend für die EU-Entwicklungszusammenarbeit ist vor allem die Generaldirektion „Internationale Partnerschaften“ (INTPA, zuvor: DEVCO). Seit 2019 ist sie EU-Kommissarin Jutta Urpilainen zugeordnet. Die Generaldirektion befasst sich mit der Vorbereitung und fachlichen Umsetzung aller entwicklungspolitisch relevanten EU-Maßnahmen. Eine Abstimmung erfolgt unter anderem mit dem EAD und der Generaldirektion für Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen. Zu ihren Aufgaben zählt außerdem die Zusammenarbeit mit weiteren internationalen Gebern und Institutionen, den Partnerländern und mit der Zivilgesellschaft (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen).

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Die Europäische Union umfasst derzeit 27 Mitgliedsstaaten. Diese haben einen Teil ihrer Hoheitsrechte an europäische Institutionen übertragen, die die gemeinschaftlichen, die nationalen und die Interessen der Bürgerinnen und Bürger vertreten. Insgesamt gibt es sieben EU-Organe:

Entwicklungszusammenarbeit

Die Europäische Union betreibt eine eigenständige entwicklungspolitische Zusammenarbeit, die Teil der EU-Außenbeziehungen ist. Sie wird aus dem Haushalt der EU sowie dem gesondert bestehenden Europäischen Entwicklungsfonds (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) finanziert. Die Umsetzung erfolgt durch die Europäische Kommission in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen). Die EU ist in sämtlichen Entwicklungsländern (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) mit eigenen Delegationen vertreten.

Die EU und ihre Mitglieder stellen weltweit die meisten Mittel für Entwicklungszusammenarbeit (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) bereit (2018: etwa 57 Prozent der weltweiten ODA (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)). Die Mitgliedsstaaten stimmen sich in internationalen Prozessen ab, um als EU mit einer Stimme zu sprechen. Ebenso wird die konkrete Entwicklungszusammenarbeit in den Partnerländern mit Blick auf ein arbeitsteiliges Vorgehen koordiniert.

Ausführliche Informationen über die Entwicklungszusammenarbeit der Europäischen Union und die deutsche Mitwirkung daran finden Sie hier.

Der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) ist der diplomatische Dienst der Europäischen Union (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen). Er wurde in seiner jetzigen Form durch den Vertrag von Lissabon (2009) geschaffen und unterstützt den Hohen Vertreter der EU (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) bei der Umsetzung der Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union. Der EAD setzt sich aus Expertinnen und Experten des Rates der Europäischen Union (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen), der Kommission (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) und der nationalen diplomatischen Dienste der Mitgliedsstaaten zusammen. Außerhalb ihrer Grenzen unterhält die Europäische Union in verschiedenen Ländern Vertretungsbüros (EU-Delegationen), die eine ähnliche Funktion wie Botschaften haben. Gemeinsam mit der Generaldirektion Internationale Partnerschaften (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) koordiniert der EAD die Entwicklungszusammenarbeit der EU.

In der Regel zweimal pro Halbjahr treten die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedsstaaten mit dem Präsidenten der Europäischen Kommission (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) als Europäischer Rat zusammen. Der Europäische Rat ist eines der sieben Organe der Europäischen Union (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen). Der Hohe Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) und der Präsident der Europäischen Kommission nehmen an den Sitzungen des Rates beratend teil.

Der Europäische Rat gibt der Union die für ihre Entwicklung erforderlichen Impulse und legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten fest. Die durch ihn definierten Positionen bilden die Richtschnur für die Arbeit der Kommission und der Regierungen der Mitgliedsstaaten. Der Europäische Rat selbst wird nicht gesetzgeberisch tätig.

Der Präsident des Europäischen Rates wird von den Staats- und Regierungschefs für zweieinhalb Jahre gewählt.

Soweit in den Verträgen nicht anders festgelegt, entscheidet der Europäische Rat im Konsens. Je nach den Bestimmungen für das jeweilige Politikfeld werden Entscheidungen einstimmig oder mit qualifizierter Mehrheit getroffen.

Das Europäische Parlament ist das einzige direkt gewählte Organ der Europäischen Union (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen). Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden von den EU-Bürgerinnen und ‑Bürgern für fünf Jahre gewählt, zuletzt im Mai 2019. Das Parlament hat drei wesentliche Aufgaben: Gesetzgebung, Haushaltskontrolle und parlamentarische Kontrolle der EU-Kommission (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) und des Rats der Europäischen Union (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen). Seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) (2009) kann das Parlament auch selbst Änderungen in EU-Verträgen vorschlagen. Zudem muss es an anderen wichtigen Entscheidungen, wie dem Beitritt neuer Länder zur EU, beteiligt werden.

Gesetzgebung

Die große Mehrheit aller Gesetze der EU werden vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) gemeinsam und gleichberechtigt erlassen. Nur in besonderen Fällen hat das Parlament lediglich eine beratende Funktion. Beim sogenannten ordentlichen Gesetzgebungsverfahren legt die EU-Kommission dem Parlament und dem Rat einen Vorschlag für eine Verordnung, eine Richtlinie oder einen Beschluss vor. In jeweils bis zu zwei Lesungen können das Parlament und der Rat Änderungen an dem vorgeschlagenen Gesetzestext einbringen. Erzielen beide Organe in zweiter Lesung keine Einigung, wird ein Vermittlungsausschuss einberufen. Ist die vom Ausschuss vereinbarte Fassung in dritter Lesung für beide Organe annehmbar, wird der Rechtsakt erlassen.

Haushaltskontrolle

Das Parlament bestimmt gleichberechtigt mit dem Rat über den gesamten EU-Haushalt. Es kann so in allen Politikbereichen darüber mitentscheiden, wie viel Geld wofür ausgegeben wird. Das Parlament begutachtet auch die Haushaltsführung der Kommission.

Parlamentarische Kontrolle

Der Lissabon-Vertrag stärkt die Kontrollfunktion des Parlaments gegenüber den anderen Institutionen der EU. So wurde das Mitspracherecht bei der Auswahl des Führungspersonals der EU deutlich erweitert. Das Parlament wählt den Präsidenten beziehungsweise die Präsidentin der Europäischen Kommission auf Grundlage eines Vorschlags der Staats- und Regierungschefinnen und -chefs der Mitgliedsstaaten. Auch der Hohe Vertreter/die Hohe Vertreterin für die Außen- und Sicherheitspolitik (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) benötigt die Zustimmung des Parlaments.

Eine neue EU-Kommission kann erst dann ihre Arbeit beginnen, wenn sie vom Parlament bestätigt wurde. Die Abgeordneten können die Kommission insgesamt ablehnen. Durch einen Misstrauensantrag kann das Parlament auch den Rücktritt einer amtierenden Kommission einfordern.

Entwicklungsausschuss

Innerhalb des Parlaments ist der Ausschuss für Entwicklungszusammenarbeit (Committee on Development, DEVE) ein besonders wichtiger Ansprechpartner für die deutsche Entwicklungspolitik. Die Mitglieder des Ausschusses übernehmen die parlamentarische Kontrollarbeit im Bereich der gesamteuropäischen Entwicklungspolitik und treten in Dialog mit den Partnerländern.

Das Europäische Amt für Zusammenarbeit (EuropeAid) wurde 2001 gegründet und war die zentrale Stelle für die praktische Umsetzung der europäischen Entwicklungspolitik. Anfang 2011 wurde EuropeAid mit der Generaldirektion Entwicklung der Europäischen Kommission (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) fusioniert. Inzwischen lautet die Bezeichnung der Fachabteilung Generaldirektion Internationale Partnerschaften (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen). Sie ist für die gesamte Programmierung und Umsetzung der europäischen Entwicklungszusammenarbeit verantwortlich.

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Generaldirektionen sind Verwaltungseinheiten der Europäischen Kommission (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen), die jeweils für einen bestimmten Politikbereich zuständig sind. Aufgabe der Generaldirektionen ist es, Strategien, Rechtsvorschriften und Förderprogramme der Europäischen Union (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) zu entwickeln, umzusetzen und zu verwalten. Jeder Generaldirektion steht ein EU-Kommissar vor.

Für die Entwicklungszusammenarbeit (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) der EU ist die Generaldirektion Internationale Partnerschaften (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) zuständig.

Die Generaldirektion (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) Internationale Partnerschaften ist innerhalb der Europäischen Kommission (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) für die Bereiche Entwicklung und internationale Hilfe zuständig. Die europäische Entwicklungszusammenarbeit (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) konzentriert sich auf zwei Schwerpunkte:

  1. Stärkung von Menschenrechten (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen), Demokratie (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) und Good Governance (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)
  2. Förderung einer wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltigen Entwicklung (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)

Zu den Aufgaben der Generaldirektion Internationale Partnerschaften gehört auch, die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten zu vertiefen, um die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit zu erhöhen.

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Der Rat der Europäischen Union (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) (auch kurz „Rat“ oder „Ministerrat“ genannt) ist zusammen mit dem Europäischen Parlament (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) als Gesetzgeber tätig und entscheidet gemeinsam mit ihm über den EU-Haushalt. Außerdem legt er die Grundzüge der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik fest und schließt internationale Übereinkünfte zwischen der EU und anderen Staaten ab. Der Rat ist ebenfalls an der Abstimmung der Wirtschaftspolitik in den Mitgliedsstaaten und der Zusammenarbeit der nationalen Gerichte und der Sicherheitsorgane beteiligt.

Der Rat wurde in den 1950er Jahren durch die Gründungsverträge eingesetzt. In ihm sind die EU-Mitgliedsstaaten vertreten. An seinen Tagungen nimmt je eine Ministerin beziehungsweise ein Minister aus den nationalen Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten teil. Der Rat tagt in verschiedenen Zusammensetzungen, die von den zu behandelnden Themen abhängen, zum Beispiel auswärtige Angelegenheiten, Wirtschaft und Finanzen oder Umwelt. Den Vorsitz (EU-Ratspräsidentschaft) übernehmen die EU-Mitgliedsstaaten im Wechsel jeweils für ein halbes Jahr.

Rat für Auswärtige Angelegenheiten

Die Beziehungen der EU zu Drittländern werden vom Rat für Auswärtige Angelegenheiten behandelt. Er ist für die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, die europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik, den Außenhandel sowie die Entwicklungszusammenarbeit zuständig.

Die Entwicklungsministerinnen und -minister aller Mitgliedsstaaten tagen halbjährlich und legen die Grundsätze der europäischen Entwicklungspolitik fest. Die Entscheidungen werden in Arbeitsgruppen vorbereitet.

Dem Rat für Auswärtige Angelegenheiten steht seit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags (2009) nicht mehr die EU-Ratspräsidentschaft vor, sondern der Hohe Vertreter der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen).

Arbeitsgruppe zur Entwicklungszusammenarbeit

In der Ratsarbeitsgruppe „Entwicklungszusammenarbeit und internationale Partnerschaften“ (CODEV-PI) erörtert Deutschland mit den anderen Mitgliedsstaaten die politischen Grundsätze, Ziele und Vorgehensweisen der europäischen Entwicklungspolitik.

Die Gruppe erarbeitet die strategischen Leitlinien zur wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltigen Entwicklung und zur Armutsbeseitigung und koordiniert die Entwicklungspolitik der Mitgliedsstaaten. Sie bearbeitet gemeinsame Verpflichtungen im Rahmen internationaler Gremien und Abkommen und beschließt entwicklungspolitische Maßnahmen, die auf europäischer Ebene umgesetzt werden müssen. Auch die politische Steuerung des neuen europäischen Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI-GE) (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) übernimmt diese Ratsarbeitsgruppe.

Rechtsakte

Für die Annahme von Rechtsakten (Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse, Empfehlungen, Stellungnahmen ) ist im Rat in der Regel eine qualifizierte Mehrheit erforderlich: Zustimmen müssen 55 Prozent aller Länder, die außerdem mindestens 65 Prozent der EU-Gesamtbevölkerung stellen müssen.

Um einen Rechtsakt zu verhindern, sind in der Regel mindestens vier Länder erforderlich, die mindestens 35 Prozent der EU-Gesamtbevölkerung stellen. Ausnahmen bilden besonders sensible Angelegenheiten wie Außenpolitik und Steuern. Hier ist in der Regel Einstimmigkeit erforderlich. Für rein verfahrenstechnische und administrative Angelegenheiten genügt die einfache Mehrheit.

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Stand: 12.08.2022