Menschenrechte
Jeder Mensch hat Anspruch auf bestimmte angeborene Rechte und Freiheiten. Menschenrechte sind universell, gelten also überall und für alle Menschen. Sie sind unveräußerlich, können also nicht freiwillig aufgegeben oder abgetreten werden. Und sie sind unteilbar, man kann also nicht ein Recht auf Kosten eines anderen verwirklichen. Menschenrechte sind in zahlreichen völkerrechtlichen Vereinbarungen festgeschrieben.
Zu den bürgerlichen und politischen Menschenrechten zählen zum Beispiel das Recht auf Leben und das Recht auf körperliche Unversehrtheit, die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs-, und Vereinigungsfreiheit, die Gleichberechtigung der Geschlechter sowie der Schutz vor Folter oder Sklaverei.
Zu den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten (WSK-Rechte (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)) gehören unter anderem die Rechte auf Bildung (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen), Gesundheit (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen), Nahrung (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) und auf soziale Sicherheit (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen). Die Bundesregierung versteht Entwicklungspolitik als praktische Menschenrechtspolitik.
Ausführliche Informationen über entwicklungspolitische Ansätze zur Verwirklichung der Menschenrechte finden Sie hier.
Das könnte Sie auch interessieren:
- Stichwort: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)
- Stichwort: Frauenrechte (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)
- Stichwort: Kinder- und Jugendrechte (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)
- Stichwort: LSBTIQ+ (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)
- Stichwort: Indigene Völker (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)