Europäisches Parlament

Das Europäische Parlament ist das einzige direkt gewählte Organ der Europäischen Union (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen). Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden von den EU-Bürgerinnen und ‑Bürgern für fünf Jahre gewählt, zuletzt im Mai 2019. Das Parlament hat drei wesentliche Aufgaben: Gesetzgebung, Haushaltskontrolle und parlamentarische Kontrolle der EU-Kommission (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) und des Rats der Europäischen Union (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen). Seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) (2009) kann das Parlament auch selbst Änderungen in EU-Verträgen vorschlagen. Zudem muss es an anderen wichtigen Entscheidungen, wie dem Beitritt neuer Länder zur EU, beteiligt werden.

Gesetzgebung

Die große Mehrheit aller Gesetze der EU werden vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) gemeinsam und gleichberechtigt erlassen. Nur in besonderen Fällen hat das Parlament lediglich eine beratende Funktion. Beim sogenannten ordentlichen Gesetzgebungsverfahren legt die EU-Kommission dem Parlament und dem Rat einen Vorschlag für eine Verordnung, eine Richtlinie oder einen Beschluss vor. In jeweils bis zu zwei Lesungen können das Parlament und der Rat Änderungen an dem vorgeschlagenen Gesetzestext einbringen. Erzielen beide Organe in zweiter Lesung keine Einigung, wird ein Vermittlungsausschuss einberufen. Ist die vom Ausschuss vereinbarte Fassung in dritter Lesung für beide Organe annehmbar, wird der Rechtsakt erlassen.

Haushaltskontrolle

Das Parlament bestimmt gleichberechtigt mit dem Rat über den gesamten EU-Haushalt. Es kann so in allen Politikbereichen darüber mitentscheiden, wie viel Geld wofür ausgegeben wird. Das Parlament begutachtet auch die Haushaltsführung der Kommission.

Parlamentarische Kontrolle

Der Lissabon-Vertrag stärkt die Kontrollfunktion des Parlaments gegenüber den anderen Institutionen der EU. So wurde das Mitspracherecht bei der Auswahl des Führungspersonals der EU deutlich erweitert. Das Parlament wählt den Präsidenten beziehungsweise die Präsidentin der Europäischen Kommission auf Grundlage eines Vorschlags der Staats- und Regierungschefinnen und -chefs der Mitgliedsstaaten. Auch der Hohe Vertreter/die Hohe Vertreterin für die Außen- und Sicherheitspolitik (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) benötigt die Zustimmung des Parlaments.

Eine neue EU-Kommission kann erst dann ihre Arbeit beginnen, wenn sie vom Parlament bestätigt wurde. Die Abgeordneten können die Kommission insgesamt ablehnen. Durch einen Misstrauensantrag kann das Parlament auch den Rücktritt einer amtierenden Kommission einfordern.

Entwicklungsausschuss

Innerhalb des Parlaments ist der Ausschuss für Entwicklungszusammenarbeit (Committee on Development, DEVE) ein besonders wichtiger Ansprechpartner für die deutsche Entwicklungspolitik. Die Mitglieder des Ausschusses übernehmen die parlamentarische Kontrollarbeit im Bereich der gesamteuropäischen Entwicklungspolitik und treten in Dialog mit den Partnerländern.