Entwicklungszusammenarbeit
Entwicklungszusammenarbeit (EZ) hat die Aufgabe, den Menschen die Freiheit zu geben, ohne materielle Not selbstbestimmt und eigenverantwortlich ihr Leben zu gestalten und ihren Kindern eine gute Zukunft zu ermöglichen. Sie leistet Beiträge zur nachhaltigen (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) Verbesserung der weltweiten wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen und politischen Verhältnisse. Sie bekämpft die Armut (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) und fördert Menschenrechte (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen), Rechtsstaatlichkeit (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) und Demokratie (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen). Entwicklungszusammenarbeit trägt zur Prävention von Krisen (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) und gewalttätigen Konflikten bei. Sie fördert eine sozial gerechte, ökologisch tragfähige und damit nachhaltige Gestaltung der Globalisierung.
Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit basiert auf dem Grundsatz, aus ethischer Verantwortung und internationaler Solidarität zu handeln. Sie ist damit von humanistischen Werten geleitet, dient aber gleichzeitig auch dem Bestreben, die Zukunft Deutschlands zu sichern.
Als Sammelbegriff fasst Entwicklungszusammenarbeit die Leistungen der technischen (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen), finanziellen (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) und personellen Zusammenarbeit zusammen. Entwicklungszusammenarbeit ist eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft, die von privaten und öffentlichen Einrichtungen erfüllt wird. Leistungen der Entwicklungszusammenarbeit können in materieller Form (als Kredite oder Zuschüsse) oder auch in immaterieller Form (zum Beispiel durch Bereitstellung von Know-how oder Aus- und Fortbildung) erbracht werden.
Entwicklungszusammenarbeit oder Entwicklungshilfe?
Die deutsche Regierung betrachtet die Länder und Organisationen, mit denen sie entwicklungspolitisch zusammenarbeitet, nicht als Empfänger von Hilfsleistungen, sondern als gleichberechtigte Partner. Die Ziele der Zusammenarbeit werden gemeinsam festgelegt, die Maßnahmen werden gemeinsam geplant und verwirklicht und auch die Verantwortung für Erfolge und Misserfolge wird gemeinsam getragen. Die Partner beteiligen sich außerdem in vielen Fällen an der Finanzierung der Programme.
Darüber hinaus profitieren Deutschland und die anderen Geberstaaten (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) auch selbst von Entwicklungszusammenarbeit. Sie bietet eine gute Möglichkeit, kulturelle und wirtschaftliche Kontakte zu den Partnerländern aufzubauen und verbessert die weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
Der Begriff Entwicklungszusammenarbeit beschreibt diese intensive, gleichberechtigte Partnerschaft viel besser als der früher übliche Begriff Entwicklungshilfe.
Ausführliche Informationen über die Arbeitsweise der deutschen Entwicklungszusammenarbeit finden Sie hier.