Europäische Union (EU)
Die Europäische Union umfasst derzeit 27 Mitgliedsstaaten. Diese haben einen Teil ihrer Hoheitsrechte an europäische Institutionen übertragen, die die gemeinschaftlichen, die nationalen und die Interessen der Bürgerinnen und Bürger vertreten. Insgesamt gibt es sieben EU-Organe:
- Europäisches Parlament (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)
- Europäischer Rat (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)
- Rat der Europäischen Union (Ministerrat) (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)
- Europäische Kommission (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)
- Gerichtshof der Europäischen Union
- Europäische Zentralbank
- Europäischer Rechnungshof
Entwicklungszusammenarbeit
Die Europäische Union betreibt eine eigenständige entwicklungspolitische Zusammenarbeit, die Teil der EU-Außenbeziehungen ist. Sie wird aus dem Haushalt der EU sowie dem gesondert bestehenden Europäischen Entwicklungsfonds (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) finanziert. Die Umsetzung erfolgt durch die Europäische Kommission in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen). Die EU ist in sämtlichen Entwicklungsländern (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) mit eigenen Delegationen vertreten.
Die EU und ihre Mitglieder stellen weltweit die meisten Mittel für Entwicklungszusammenarbeit (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) bereit (2018: etwa 57 Prozent der weltweiten ODA (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)). Die Mitgliedsstaaten stimmen sich in internationalen Prozessen ab, um als EU mit einer Stimme zu sprechen. Ebenso wird die konkrete Entwicklungszusammenarbeit in den Partnerländern mit Blick auf ein arbeitsteiliges Vorgehen koordiniert.
Ausführliche Informationen über die Entwicklungszusammenarbeit der Europäischen Union und die deutsche Mitwirkung daran finden Sie hier.