Multilaterale Zusammenarbeit
In der Politik verwendet man den Begriff „multilateral“ (lateinisch: vielseitig), wenn mehrere Staaten gleichberechtigt zusammenarbeiten, um gemeinsame Ziele zu erreichen oder grenzüberschreitende Probleme zu lösen. Überstaatliche Organisationen wie die Vereinten Nationen (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) oder die Weltbankgruppe (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) sind wichtige Akteure der multilateralen Zusammenarbeit. Sie stützen sich auf eine breite Mitgliedschaft, sind politisch neutral und verfügen über Kapital und umfassendes Fachwissen. Multilaterale Institutionen verwirklichen in den Entwicklungsländern (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) groß angelegte Programme und koordinieren häufig die Leistungen verschiedener Geber (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen). Die Mitgliedschaft in zahlreichen internationalen Organisationen ermöglicht es Deutschland, seine Positionen und Erfahrungen in die internationale Politik einzubringen.
Informationen zur multilateralen Zusammenarbeit des BMZ (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) finden Sie hier.