Europäischer Rat
In der Regel zweimal pro Halbjahr treten die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedsstaaten mit dem Präsidenten der Europäischen Kommission (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) als Europäischer Rat zusammen. Der Europäische Rat ist eines der sieben Organe der Europäischen Union (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen). Der Hohe Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) und der Präsident der Europäischen Kommission nehmen an den Sitzungen des Rates beratend teil.
Der Europäische Rat gibt der Union die für ihre Entwicklung erforderlichen Impulse und legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten fest. Die durch ihn definierten Positionen bilden die Richtschnur für die Arbeit der Kommission und der Regierungen der Mitgliedsstaaten. Der Europäische Rat selbst wird nicht gesetzgeberisch tätig.
Der Präsident des Europäischen Rates wird von den Staats- und Regierungschefs für zweieinhalb Jahre gewählt.
Soweit in den Verträgen nicht anders festgelegt, entscheidet der Europäische Rat im Konsens. Je nach den Bestimmungen für das jeweilige Politikfeld werden Entscheidungen einstimmig oder mit qualifizierter Mehrheit getroffen.