Rechtsstaatlichkeit
Rechtsstaatlichkeit bedeutet, dass Regierung und Verwaltung nur im Rahmen bestehender Gesetze handeln dürfen. Die Bürgerinnen und Bürger werden so vor staatlicher Willkür, Diskriminierung und Menschenrechtsverletzungen geschützt. Rechtsstaatlichkeit ist Voraussetzung für Frieden (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen), Freiheit und nachhaltige Entwicklung (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen). Sie ist die Grundlage einer funktionierenden Demokratie (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) und ein zentrales Element von guter Regierungsführung (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen). Deutschland fordert und fördert deshalb im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) den Auf- und Ausbau rechtsstaatlicher Strukturen in seinen Partnerländern.
Ausführliche Informationen über entwicklungspolitische Ansätze zur Förderung von Rechtsstaatlichkeit finden Sie hier.