Vertrag von Lissabon
Durch den Vertrag von Lissabon, der am 1. Dezember 2009 in Kraft trat, hat die Europäische Union (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) einen neuen rechtlichen Rahmen erhalten. Der Vertrag sieht Änderungen in den bestehenden Verträgen (EU-Vertrag und EG-Vertrag) vor. Die Europäische Union tritt laut Lissabon-Vertrag die Rechtsnachfolge der Europäischen Gemeinschaft (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) an.
Europäische Entwicklungszusammenarbeit im Vertrag von Lissabon
Im geänderten EG-Vertrag, der nun „Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union“ genannt wird, ist die Politik der EU auf dem Gebiet der Entwicklungszusammenarbeit (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) in den Artikeln 208 bis 211 festgeschrieben: Hauptziel der Union ist demnach die Bekämpfung und – auf längere Sicht – die Beseitigung der Armut (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen).
Der Vertrag von Lissabon hat die Rahmenbedingungen für die Außenbeziehungen der Europäischen Union verändert. Vor Inkrafttreten des Vertrags waren drei Generaldirektionen mit der Entwicklungszusammenarbeit der EU befasst: Die Generaldirektion Entwicklung war für die Formulierung und Planung der Entwicklungszusammenarbeit in den AKP-Staaten (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) zuständig, während die Generaldirektion Außenbeziehungen für die restlichen Länder verantwortlich war. Die Durchführung der Entwicklungsprogramme und -projekte war Aufgabe des Europäischen Amts für Zusammenarbeit (EuropeAid (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)).
Der Vertrag von Lissabon ordnet Entwicklungspolitik nun als „gemeinsame Kompetenz“ sowohl dem neu geschaffenen Amt des Hohen Vertreters der EU für Außen- und Sicherheitspolitik (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) als auch dem EU-Kommissar für internationale Partnerschaften zu. So soll die Verknüpfung der europäischen Entwicklungs- und Außenpolitik verbessert werden.
Zur Unterstützung des Hohen Vertreters der EU für Außen- und Sicherheitspolitik wurde der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) geschaffen. Er teilt sich die Verantwortung für die Koordinierung der EU-Entwicklungszusammenarbeit mit der Generaldirektion Internationale Partnerschaften (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen).
- Externer Link: Vertrag von Lissabon (PDF 2 MB) (Externer Link)