Konzeptionell verfolgte die bundesdeutsche Entwicklungspolitik in den 1960er Jahren den Ansatz, wirtschaftliches Wachstum zu fördern, das längerfristig den ärmeren Bevölkerungsschichten zugutekommen sollte.
Ziel war es, zur Entwicklung einer Mittelschicht beizutragen, die einen politischen Wandel zu mehr Demokratie und Partizipation (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) durchsetzen würde.
Entsprechend setzte das BMZ in den 1960er Jahren einen Schwerpunkt auf die Förderung der Wirtschaft, die Integration der Entwicklungsländer in den Weltmarkt und die Wahrung eigener Außenhandelsinteressen.
Während des Kalten Krieges war der Entwicklungspolitik der Bundesrepublik Deutschland ein klarer Rahmen vorgegeben: Politisch ging es um den Auf- und Ausbau der internationalen politischen und wirtschaftlichen Zusammenarbeit, sowohl mit Entwicklungsländern als auch im Rahmen internationaler Organisationen.
Gleichzeitig diente dieses Engagement in Abstimmung mit den westlichen Bündnispartnern dazu, den Einfluss der Sowjetunion in der sogenannten Dritten Welt einzudämmen.
Das führte zum Beispiel dazu, dass die Bundesrepublik im Zuge der bis 1969 gültigen Hallstein-Doktrin die Entwicklungszusammenarbeit mit Ländern einstellte, die diplomatische Beziehungen zur DDR aufnahmen.