Technische Zusammenarbeit (TZ)
Die technische Zusammenarbeit (TZ) hat die Aufgabe, die Fähigkeiten von Menschen, Organisationen und Gesellschaften in den Partnerländern zu erhöhen (Capacity Development (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)). Sie sollen in die Lage versetzt werden, eigene Ziele selbst besser zu verwirklichen. Leistungen der technischen Zusammenarbeit sind vor allem Beratung, in begrenztem Umfang auch die Lieferung von Sachgütern, das Erstellen von Anlagen sowie Studien und Gutachten.
Die Vorhaben der technischen Zusammenarbeit werden überwiegend im Auftrag des BMZ von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)) umgesetzt. Einige Leistungen werden durch spezialisierte Dienststellen, insbesondere die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)) und die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)), erbracht. Technische Zusammenarbeit erfolgt immer als Direktleistung, die vom Empfängerland nicht zurückerstattet werden muss.
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