Kurz erklärt Von der Entwicklungshilfe zur Entwicklungszusammenarbeit
Der Begriff Entwicklungshilfe wurde seit den 1950er Jahren verwendet, um die Gewährung von Hilfsleistungen eines Geberlandes an ein Empfängerland zu bezeichnen. Der Begriff betonte die Hilfsbedürftigkeit von Entwicklungsländern und reduzierte sie weitgehend auf eine Rolle als Leistungsempfänger. Maßstäbe oder Untersuchungen zur Effektivität und Effizienz der eingesetzten Leistungen gab es nicht.
Im heutigen Konzept der Entwicklungszusammenarbeit der Bundesregierung sind Länder und Organisationen, mit denen sie entwicklungspolitisch zusammenarbeitet, keine Empfänger von Hilfsleistungen, sondern gleichberechtigte Partner. Die Ziele der Zusammenarbeit werden gemeinsam festgelegt, die Maßnahmen werden gemeinsam geplant und verwirklicht und die Verantwortung für Erfolge und Misserfolge wird gemeinsam getragen. Ziel der Entwicklungszusammenarbeit ist eine nachhaltige Verbesserung der weltweiten wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen und politischen Verhältnisse hin zu einer sozial gerechten, ökologisch tragfähigen und nachhaltigen Gestaltung der Globalisierung.