Urheberrecht© Ute Grabowsky/photothek.de
Kinderrechte und Jugendrechte Schutz vor allen Formen der Gewalt
Viele Kinder sind aufgrund ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, Alters, einer Behinderung oder ihres sozialen Status besonders gefährdet, Opfer von Gewalt zu werden. Mit dem Leitprinzip der Agenda 2030 (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) „Leave No One Behind“ („niemanden zurücklassen“) hat sich die Staatengemeinschaft das Ziel gesetzt, die am meisten benachteiligten und diskriminierten Personen als erste zu erreichen. Entwicklungsziel 16.2 verpflichtet die Staaten, bis zum Jahr 2030 Missbrauch, Ausbeutung, Kinderhandel, Folter und alle Formen der Gewalt gegen Kinder abzuschaffen.
Weltweites Problem
Gewalt gegen Kinder ist ein globales Problem und wird häufig gerade durch die Personen ausgeübt, die für den Schutz von Kindern verantwortlich sind. Gewalt äußert sich auf verschiedene Art und Weise. Neben körperlicher, verbaler und psychischer Gewalt erfahren Kinder auch Gewalt in digitalen Räumen, etwa durch Mobbing, Bloßstellung und durch Inhalte, die für ihre moralische Entwicklung schädlich sind. Psychische Gewalt können Kinder auch durch Vernachlässigung und fehlende Zuwendung oder durch Liebesentzug erfahren. Viele Formen der Gewalt finden im Verborgenen statt – die Dunkelziffern sind hoch.
Folgen von Gewalt
Wiederholte Gewalterfahrungen beeinträchtigen die Gesundheit und die Entwicklung von Kindern. Sie führen zum Beispiel zu gesundheitlichen Einschränkungen, Lernproblemen und zum Scheitern in der Schule. Betroffene Kinder entwickeln oft nur ein geringes Selbstvertrauen oder leiden unter Depressionen – mit Alkohol- und Drogenkonsum als häufiger Folge. Hinzu kommt, dass Kinder, die in ihrem familiären und sozialen Umfeld immer wieder Zeuge von Gewalt werden, dieses Verhalten verinnerlichen. Gewalt als gelernte Strategie der Konfliktlösung wird dann später oft gegen die eigenen Partner oder Kinder eingesetzt.
Das deutsche Engagement Aufklärung, Vorbeugung, Weiterbildung
Deutschland trägt in verschiedenen entwicklungspolitischen Arbeitsfeldern dazu bei, Gewalt gegen Kinder und Jugendliche vorzubeugen, zum Beispiel in den Bereichen Bildung, Beschäftigungsförderung, Stadtentwicklung, Sicherheit und Jugendsozialarbeit.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) prüft derzeit die Einführung einer Kindesschutz-Policy. Diese soll Standards definieren, wie Kinder und Jugendliche im Einflussbereich der deutschen Entwicklungszusammenarbeit und ihrer Institutionen vor physischer, emotionaler und sexueller Gewalt und Ausbeutung geschützt werden können.
Jugendgewalt vorbeugen
Ein Arbeitsfeld des deutschen Engagements ist „Schutz vor Gewalt“, welches sich vor allem auf Jugendgewaltprävention und die Zusammenarbeit mit Jugendlichen konzentriert. Im Vordergrund steht dabei das positive Potenzial der Jugendlichen, Gewaltstrukturen selbst zu durchbrechen und neue Gewalt zu verhindern. Wichtige Ansprechpartner der entwicklungspolitischen Programme sind außerdem Menschen, die großen Einfluss auf die Jugendlichen ausüben, also Eltern, Lehrkräfte, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, aber zum Beispiel auch Polizistinnen und Polizisten.
So unterstützt ein Regionalprogramm der GIZ (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) die zuständigen Ministerien in Guatemala, Honduras und El Salvador dabei, Maßnahmen zur Gewaltprävention umzusetzen. Auf Gemeindeebene arbeitet das Programm mit Schulen, Gesundheits- und Jugendzentren zusammen, die sich in lokalen Gewaltpräventionskomitees zusammenschließen. In enger Zusammenarbeit mit Jugendlichen analysieren die Komitees, welche Formen von Jugendgewalt in ihrer Gemeinde auftreten und worin die Ursachen dafür liegen. Im zweiten Schritt entwickeln sie konkrete Schritte, um künftiger Gewalt vorzubeugen. Ein Beispiel ist die Schaffung von Freizeitangeboten und Beschäftigungsmöglichkeiten für Jugendliche.
Im Rahmen des Arbeitsbereichs „Sport für Entwicklung“ fördert das BMZ in Jordanien die gleichberechtigte Teilhabe von Kindern und Jugendlichen an Sport- und Freizeitangeboten. Sie lernen auf spielerische Art und Weise, Konflikte gewaltfrei zu lösen, und bekommen Werte wie Respekt und Fairness vermittelt.
Schutz vor sexueller Ausbeutung und schädlichen Praktiken
Das BMZ unterstützt zudem Programme, die das Ziel verfolgen, insbesondere Mädchen vor Gewalt, sexueller Ausbeutung und schädlichen traditionellen Praktiken wie Genitalverstümmelung oder Kinderheirat zu schützen.
Im Rahmen einer Entwicklungspartnerschaft mit der Kinderrechtsorganisation ECPAT und internationalen Tourismusunternehmen hat das BMZ ein Pilotprojekt in Thailand umgesetzt: Thailändische Tourismusbetriebe testeten ein E-Learning-System, um ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Thema sexuelle Ausbeutung von Kindern zu sensibilisieren und zu schulen.
Ziel der Partnerschaft ist, möglichst viele Reiseveranstalter dazu zu ermutigen, den Verhaltenskodex zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung im Reise- und Tourismusgewerbe (Code of Conduct for the Protection of Children from Sexual Exploitation in Travel and Tourism) zu unterzeichnen und umzusetzen. Der Kodex wurde 1997 von ECPAT in Zusammenarbeit mit der Welttourismusorganisation (UNWTO) und skandinavischen Reiseveranstaltern erstellt und bildet die bisher größte Initiative der Reiseindustrie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Tourismusgewerbe.
Themendossier Kinderrechte und Jugendrechte
- Hintergrund: Kinder sind die zukünftigen Akteure des Wandels
- Förderung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen
- Hochwertige Bildung für alle Kinder und Jugendlichen
- Berufsbildung und Jugendbeschäftigung
- Kinder in bewaffneten Konflikten
- Gemeinsam gegen Kinderarbeit
- Schutz vor allen Formen der Gewalt
- Beteiligung von Kindern und Jugendlichen