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Kinderrechte und Jugendrechte in der deutschen Entwicklungspolitik
Doch die Rechte von Millionen Kindern werden auf vielfältige Weise verletzt. Extreme Armut, schwere Krankheiten, fehlende Bildungsangebote, schlechte Regierungsführung, bewaffnete Konflikte und der Klimawandel rauben ihnen die Chance auf ein glückliches und gelungenes Leben.
Deutschland übernimmt Verantwortung
Die Menschenrechte – und damit auch die Kinder- und Jugendrechte – bilden das Fundament für die demokratische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung eines Landes. Ihr Schutz und ihre Gewährleistung sind darum Leitprinzip der deutschen Entwicklungspolitik. Auch völkerrechtlich hat sich Deutschland zur Verwirklichung der Menschenrechte verpflichtet und alle grundlegenden internationalen Menschenrechtsverträge, darunter die UN-Kinderrechtskonvention (Externer Link), ratifiziert.
Eine große Zahl der deutschen Entwicklungsvorhaben ist auf Kinder und Jugendliche ausgerichtet: Direkt im Mittelpunkt stehen junge Menschen und die Förderung ihrer Rechte zum Beispiel bei Programmen zur Verbesserung der Ernährungssituation, der Grundbildung, der Gesundheit, zur Gewaltprävention und zur Bekämpfung von Kinderarbeit und Kinderhandel. Indirekt profitieren Kinder und Jugendliche unter anderem von deutschen Entwicklungsprogrammen zur Verbesserung der Regierungsführung, zur Wirtschaftsförderung, zum Umwelt- und Ressourcenschutz, zur ländlichen Entwicklung oder zur Stadtentwicklung.
Allein im Zeitraum 2017 bis 2019 hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) 1.107 Projekte mit Bezug zu Kinder- und Jugendrechten mit insgesamt rund 4,8 Milliarden Euro gefördert. Davon gehörten 324 Projekte zur zwischenstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit (sogenannte bilaterale Zusammenarbeit (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)) und 42 zur Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen (sogenannte multilaterale Zusammenarbeit (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)). 283 Vorhaben wurden in Kooperation mit kirchlichen Trägern oder Ländern und Kommunen, 458 gemeinsam mit privaten Trägern verwirklicht.
Die Agenda 2030 und der Aktionsplan „Agents of Change“
Kinder- und Jugendrechte prägen als wichtiges Anliegen die gesamte Agenda 2030: Alle 17 Nachhaltigkeitsziele haben Bezug zu Kindern und Jugendlichen, die in der Agenda als entscheidende Akteure des Wandels („critical agents of change“) bezeichnet werden. Die Agenda spricht sich dafür aus, das Potenzial junger Menschen gezielt zu fördern, um Entwicklung inklusiv und nachhaltig zu gestalten.
Das BMZ hat 2017 den Aktionsplan „Agents of Change – Kinder- und Jugendrechte in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit“ verabschiedet. Er enthält konkrete Maßnahmen zur Förderung der Kinder- und Jugendrechte. Der Schwerpunkt liegt regional auf Afrika und Nahost und thematisch auf Berufsbildung, Gesundheit und Flucht. Der Endbericht des Aktionsplans zog eine positive Bilanz.
Die Vorgaben des Aktionsplans sind eng mit den Zielen der Agenda 2030 verknüpft und folgen ihrem Leitprinzip „Leave No One Behind“ („niemanden zurücklassen“).
Die Schutz-, Entwicklungs- und Beteiligungsrechte junger Menschen zu verwirklichen, ist nach Ansicht der deutschen Entwicklungspolitik die beste Strategie, um dieses Leitprinzip umzusetzen.
Engagement auf mehreren Ebenen
Um die Rechte der Kinder und Jugendlichen zu verwirklichen, setzt die deutsche Entwicklungspolitik auf mehreren Ebenen an:
- Politik
Die Regierungen der Kooperationsländer werden bei der Umsetzung der Kinderrechtskonvention und anderer internationaler Vereinbarungen beraten. Sie erhalten zum Beispiel Unterstützung dabei, entsprechende Gesetze und politische Strategien zu erarbeiten, weiterzuentwickeln und umzusetzen sowie nationale und kommunale Kinder- und Jugendaktionspläne zu erstellen. - Institutionen
Das Leistungsvermögen wichtiger Einrichtungen wie zum Beispiel von zuständigen Ministerien, kommunalen Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit oder von zivilgesellschaftlichen (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) Jugendorganisationen wird verbessert. Auch die Vernetzung dieser Akteure spielt eine wichtige Rolle und wird von Deutschland gefördert. - Einzelpersonen
Auf der individuellen Ebene steht die Ausbildung von Jugendreferentinnen und -referenten, Jugendsozialarbeiterinnen und -sozialarbeitern und Jugendleiterinnen und -leitern im Mittelpunkt. Dabei liegt der Schwerpunkt auf dem Empowerment (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) von Kindern und Jugendlichen. Sie stehen nicht nur im Mittelpunkt vieler Programme, sondern engagieren sich auch selbst als Akteure und Partnerinnen und Partner der Entwicklungszusammenarbeit. Kinder und Jugendliche können dadurch ihre eigenen Interessen artikulieren und daran mitwirken, sie in nationalen und kommunalen Entwicklungsstrategien und -prozessen zu verankern. - Bundesentwicklungsministerium
Auch im BMZ selbst sollen die jungen Menschen mehr Gehör finden. Das BMZ hat dafür einen eigenen Jugendbeirat gegründet.