Symbolfoto: Eine Frau hält abwehrend ihre Hände vor ihren Kopf um sich zu schützen

Geschlechtsbasierte Gewalt Gewalt verhindern, Betroffene unterstützen, Straflosigkeit beenden

Geschlechtsbasierte Gewalt ist eine der schwerwiegendsten und am weitesten verbreiteten Menschenrechtsverletzungen weltweit. Sie tritt in vielen Formen auf: Darunter fallen unter anderem Gewalt im sozialen Umfeld, sexualisierte Gewalt, aber auch schädliche Praktiken wie weibliche Genitalverstümmelung sowie Kinderheirat, Früh- und Zwangsverheiratung.

Mädchen in einer Schulklasse in Bangui, Zentralafrikanische Republik. Es sind nur die Hinterköpfe der Mädchen abgebildet, man sieht keine Gesichter.
Symbolbild: Ein Scherenschnitt aus Papier zeigt eine Familie (eine Frau, ein Mann und zwei Kindern)

Weltweit ist laut Schätzungen jede dritte Frau während ihres Lebens zumindest einmal von körperlicher und/oder sexualisierter Gewalt innerhalb oder außerhalb von Partnerschaften betroffen. LSBTIQ+-Personen (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) erfahren, statistisch betrachtet, mindestens einmal in ihrem Leben eine Form von geschlechtsbasierter Gewalt. Auch Jungen und Männer sind, wenn auch statistisch weniger häufig, von geschlechtsbasierter Gewalt betroffen, beispielsweise im Zusammenhang mit Konflikten oder Vertreibung.

Für Menschen, bei denen sich mehrere Diskriminierungsmerkmale überschneiden und gegenseitig verstärken, erhöht sich auch das Risiko, geschlechtsbasierte Gewalt zu erfahren. Dazu gehören etwa indigene Frauen und Mädchen, Frauen und Mädchen mit Behinderungen, Frauen und Mädchen auf der Flucht und LSBTIQ+-Personen.

Ursachen und Folgen

Geschlechtsbasierte Gewalt ist ein gesamtgesellschaftliches Problem. Dass geschlechtsbasierte Gewalt verbreitet und in vielen Gesellschaften akzeptiert ist, liegt unter anderem an ungleichen Machtverhältnissen, Normen und Geschlechterrollen, die Männer begünstigen, sowie mangelnder Strafverfolgung.

Die Folgen geschlechtsbasierter Gewalt sind einschneidende psychische und physische Schäden für die Betroffenen. Zudem wird ihr Zugang zum öffentlichen Leben, zur wirtschaftlichen Teilhabe, politischen Beteiligung und zur Bildung eingeschränkt. Eine nachhaltige Entwicklung (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) kann so nicht gelingen.

Agenda 2030

Die internationale Staatengemeinschaft hat sich mit der Agenda 2030 (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) zum Ziel gesetzt, alle Formen von geschlechtsbasierter Gewalt im öffentlichen und privaten Bereich zu überwinden (Nachhaltigkeitsziel 5.2). Zudem sollen alle schädlichen Praktiken wie Kinderheirat, Früh- und Zwangsverheiratung sowie weibliche Genitalverstümmelung beseitigt werden (Ziel 5.3).


Deutsches Engagement

Titelblatt: Dritter entwicklungspolitischer Aktionsplan zur Gleichstellung der Geschlechter (2023–27)

Dritter entwicklungspolitischer Aktionsplan zur Gleichstellung der Geschlechter (2023–27)

Dateityp PDF | Sachstandsdatum 12/2023 | Dateigröße 719 KB, Seiten 36 Seiten | Zugänglichkeit barrierefrei

Geschlechtsbasierte Gewalt und schädliche Praktiken zu überwinden, ist ein zentrales Anliegen der feministischen Entwicklungspolitik. Es ist als strategisches Ziel im entwicklungspolitischen Gender-Aktionsplan 2023–2027 enthalten. Dafür arbeitet das BMZ gezielt mit Männern und Jungen sowie mit religiösen und lokalen Führungspersönlichkeiten zusammen, da diese die sozialen Normen und Geschlechterrollen beeinflussen. Kooperiert wird insbesondere mit der Zivilgesellschaft (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen), die häufig die erste Anlaufstelle für Betroffene geschlechtsbasierter Gewalt ist. Der Dialog mit den Partnerländern und ein sensibles Vorgehen sind hierbei besonders wichtig.

Bis 2024 unterstützt das BMZ den Treuhandfonds der Vereinten Nationen zur Beendigung der Gewalt gegen Frauen. Mit dem Fonds fördert UN Women (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) feministische Organisationen, die sich für sozialen Wandel und für die Überwindung geschlechtsbasierter Gewalt einsetzen.

Hintergrund und Arbeitsfelder

Weibliche Genitalverstümmelung

Mädchen in einer Schulklasse in Bangui, Zentralafrikanische Republik. Es sind nur die Hinterköpfe der Mädchen abgebildet, man sieht keine Gesichter.
Mädchen in einer Schule in Bangui, Zentralafrikanische Republik

Weibliche Genitalverstümmelung, international meist mit dem Begriff „Female Genital Mutilation“ (FGM) bezeichnet, umfasst alle Verfahren, bei denen die äußeren weiblichen Genitalien ohne medizinische Notwendigkeit teilweise oder vollständig entfernt oder aus nichtmedizinischen Gründen auf andere Weise verletzt werden.

Von dieser schweren Form der geschlechtsbasierten Gewalt sind vor allem Frauen und Mädchen, aber auch Menschen mit anderer Geschlechtsidentität betroffen.

Weibliche Genitalverstümmelung ist eine schwere Verletzung der Menschenrechte, etwa des Rechts auf Gesundheit und des Rechts auf körperliche Unversehrtheit. Mehr dazu lesen Sie hier.

Stand: 19.12.2023