Mangroven in Indien

Hintergrund Internationales Engagement für Menschenrechte, Klima und Umwelt

Nur intakte Ökosysteme können Lebensräume bieten und Leistungen erbringen, die für den Menschen überlebenswichtig sind – sauberes Wasser, gesunde Luft, fruchtbare Böden, artenreiche Wälder oder auch die Bestäubung von Pflanzen und vieles mehr. Diese sogenannten Ökosystemleistungen bilden eine der Grundlagen dafür, dass Menschen ihre Rechte wahrnehmen können, etwa das Recht auf Leben, Gesundheit, Nahrung und Wasser.

Distelblüte mit einem Schmetterling (Großer Kohlweißling) auf einer stillgelegten Ackerfläche

Umweltzerstörung und Klimawandel sind eine massive Bedrohung für die weltweite Verwirklichung der Menschenrechte. Deutlich wird das zum Beispiel beim Recht auf bestmögliche Gesundheit: Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sind ungefähr 12,6 Millionen Todesfälle pro Jahr auf vermeidbare umweltbedingte Risikofaktoren zurückzuführen . Der Tod von etwa 1,7 Millionen Kindern unter fünf Jahren könnte jedes Jahr durch verbesserten Umweltschutz vermieden werden .

Vereinte Nationen

Die Vereinten Nationen (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) haben 2012 einen Sonderberichterstatter für Menschenrechte und Umwelt eingesetzt. Außerdem wurden zahlreiche Resolutionen verabschiedet, die einen Menschenrechtsansatz in der internationalen Klimapolitik für notwendig erachten und staatliche Schutzpflichten hervorheben. Der UN-Sonderberichterstatter beschreibt diese Pflichten wie folgt:

  1. Verfahrensrechtliche Pflichten: zum Beispiel Umweltverträglichkeitsprüfungen durchführen, umweltrelevante Informationen zugänglich machen, Teilhabe an Entscheidungen ermöglichen, Rechtswege eröffnen
  2. Inhaltliche Verpflichtungen: insbesondere Schutz der Bevölkerung vor Beeinträchtigung ihrer Menschenrechte durch Umweltverschmutzung – auch wenn diese durch Dritte, etwa durch Unternehmen, verursacht wird
Dorf in der Somali-Region in Äthiopien, in dem sich wegen der anhaltenden Dürre Nomaden angesiedelt haben

Migration und Klima Interner Link

Unterstützung für Menschen, die durch den Klimawandel ihre Heimat verlassen müssen

Der derzeitige UN-Sonderberichterstatter für Menschenrechte und Umwelt, David Boyd, setzt sich dafür ein, analog zum Recht auf Wasser auch ein Menschenrecht auf eine gesunde Umwelt völkerrechtlich zu verankern.

Mehr als 80 Prozent der UN-Mitgliedsstaaten (156 von 193, Stand: 2019) erkennen ein solches Recht durch regionale oder verfassungsrechtliche Rechtsrahmen bereits an. Der UN-Menschenrechtsausschuss bestätigte 2020, dass durch den Klimawandel das Recht auf Leben verletzt werden kann, wenn der Herkunftsstaat keinen ausreichenden Schutz bietet. In diesem Fall kann sich ein Rückführungsverbot für Asylbewerber ergeben. Dies muss aber für jeden Einzelfall substanziell begründet werden.

Die Auffassungen des Menschenrechtsausschusses sind allerdings nicht völkerrechtlich verbindlich und entsprechen in diesem Fall auch nicht der deutschen Rechtsprechung. Unter Boyds Schirmherrschaft engagiert sich außerdem eine Initiative von UN- und Nichtregierungsorganisationen (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) speziell für das Recht von Kindern und Jugendlichen auf eine gesunde und sichere Umwelt.

Das BMZ unterstützt die Children’s Environmental Rights Initiative (Externer Link).

Agenda 2030

Einige der globalen Entwicklungsziele als Sitzkissen bei einer Konferenz

Mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung hat sich die Staatengemeinschaft zum Ziel gesetzt, allen Menschen auf der Welt ein Leben in Würde und Wohlstand zu ermöglichen.

Umweltaspekte sind in zahlreichen Zielen verankert, so in Ziel 3 (Gesundheit), Ziel 6 (Wasser), Ziel 9 (Industrie), Ziel 11 (Stadt), Ziel 12 (Konsum), Ziel 14 (Leben unter Wasser), Ziel 16 (Frieden) und Ziel 17 (globale Partnerschaft). Ziel 13 widmet sich speziell dem Klimawandel.

Pariser Klimaabkommen

Lexikon der Entwicklungspolitik

Lexikon der Entwicklungspolitik Stichwort: Pariser Klimaabkommen Interner Link

Das „Übereinkommen von Paris“ wurde am 12. Dezember 2015 auf der Weltklimakonferenz in der französischen Hauptstadt beschlossen.

Das Pariser Klimaabkommen sieht vor, dass Staaten bei Maßnahmen gegen den Klimawandel die Menschenrechte achten, fördern und berücksichtigen müssen. Laut Artikel 7 sollen die Staaten Anpassungsmaßnahmen geschlechtergerecht, partizipativ und transparent gestalten und dabei besonders benachteiligte und schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen (Frauen, indigene Völker, Migrantinnen und Migranten, Kleinbäuerinnen und -bauern, Kinder und Jugendliche, Menschen mit Behinderung) besonders berücksichtigen.

Nagoya-Protokoll

Gendatenbank im Labor des Africa Rice Center. In Regalen stehen viele Gläser mit Reissaat. Das Forschungsinstituts hat das Ziel, ertragreichere Reissorten zu züchten um dadurch die Ernährungsversorgung zu verbessern.

Das 2010 verabschiedete Nagoya-Protokoll (Externer Link) regelt den fairen und transparenten Zugang zu genetischen Ressourcen. Die Staaten haben das Recht, an den Vorteilen, die sich aus der Nutzung ihrer genetischen Ressourcen und biologischen Vielfalt ergeben, in gerechter Weise beteiligt zu werden.

Die Rechte indigener und lokaler Gemeinschaften und ihr traditionelles Wissen über diese Ressourcen werden durch das Abkommen besonders geschützt.

Regionale Abkommen

Auf regionaler Ebene befassen sich zwei Abkommen mit den Rechten der Öffentlichkeit in Bezug auf die Umwelt: die Aarhus-Konvention für Europa (Externer Link) und das sogenannte Escazú-Abkommen (Externer Link) für Lateinamerika und die Karibik. Sie verpflichten die Staaten unter anderem dazu, das Recht auf Teilhabe sowie den Zugang zu Informationen und Gerichten zu gewährleisten.

Der EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie (2020–2024) (Externer Link) sieht vor, die Verbindung zwischen Menschenrechten und Umwelt zu stärken. Unter anderem sollen die Menschen stärker für die menschenrechtlichen Auswirkungen des Klimawandels sensibilisiert werden.