Der Sonderbericht des Weltklimarats (Externer Link) (IPCC (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)) von 2018 zu den Folgen der globalen Erwärmung zeigt deutlich, dass die Verwirklichung der Menschenrechte künftig durch extreme Wetterereignisse wie Wirbelstürme und Überschwemmungen und die Verknappung von Boden und Trinkwasser massiv bedroht wird.
Verletzt werden insbesondere die Menschenrechte auf Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen, angemessenen Wohnraum, Nahrung, Wasser- und Sanitärversorgung sowie Gesundheit und in extremen Fällen das Recht auf Leben. Auch die politischen und bürgerlichen Rechte sind betroffen, zum Beispiel das Recht auf Bewegungsfreiheit und freie Wohnsitzwahl und das Recht auf Sicherheit der Person.
Bereits heute leiden arme und benachteiligte Bevölkerungsgruppen unverhältnismäßig stark unter den Folgen des Klimawandels. Ein Beispiel sind indigene Völker: Sie stellen zwar nur fünf Prozent der Weltbevölkerung, besiedeln und bewirtschaften aber mehr als 20 Prozent der Erdoberfläche. Durch ihre in der Regel nachhaltige Wirtschaftsweise tragen sie zum Schutz von etwa 80 Prozent der globalen Artenvielfalt bei. Gleichzeitig sind sie mit am schwersten von Umweltrisiken, politischer Verfolgung und gesellschaftlicher Ausgrenzung betroffen.
Nach Schätzung von Experten könnten die Auswirkungen des Klimawandels bis zum Jahr 2030 rund 100 Millionen Menschen in extreme Armut stürzen. Die Weltbank (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) rechnet bis 2050 mit bis zu 143 Millionen Binnenmigrantinnen und -migranten in Subsahara-Afrika, Lateinamerika und Südasien, falls der Klimawandel nicht durch entschlossenes Gegensteuern stärker gebremst wird.