Kaieteur-Wasserfälle in Guyana

Umwelt, Klima und Menschenrechte schützen

Während im Rahmen von Umwelt- und Klimaschutz sowie der Anpassung an den Klimawandel intensiv über die Nutzung erneuerbarer Energien, den Aufbau von Hochwasserschutzsystemen oder neue landwirtschaftliche Anbaustrategien diskutiert wird, sind spezifisch menschenrechtliche Aspekte seltener ein Thema.

Hintergrund

Hintergrund Klimawandel

ein Risiko für die Menschenrechte und den Frieden

Doch Umweltzerstörung und Klimawandel sind eine massive Bedrohung für die weltweite Verwirklichung der Menschenrechte.

Darum ist es wichtig, ihren Auswirkungen auf die Menschenrechte politische Aufmerksamkeit zu widmen.

Deutsches Engagement Umwelt- und Klimaschutz: Kernthemen der Entwicklungspolitik

Siehe auch
Mangroven in Indien
Wasserknappheit und Dürre gehören zu den schwerwiegenden Folgen des Klimawandels.
Sitzungssaal der internationalen Geberkonferenz des Grünen Klimafonds, deren Gastgeber die Bundesregierung am 20.11.2014 in Berlin war

Angesichts der immensen Bedrohung durch den Klimawandel insbesondere von benachteiligten Menschen in Entwicklungsländern sind Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel zentrale Themen für die deutsche Entwicklungspolitik. Der Menschenrechtsschutz ist ferner ein Querschnittsanliegen der deutschen Entwicklungspolitik.

Zwei der fünf Kernthemen, die sich das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) als Arbeitsschwerpunkte zur Umsetzung der Agenda 2030 (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) und des Pariser Klimaabkommens gesetzt hat, lauten „Schutz unserer Lebensgrundlagen – Umwelt und natürliche Ressourcen“ und „Verantwortung für unseren Planeten – Klima und Energie“.

Mehr als 80 Prozent des deutschen Beitrags zur internationalen Klimafinanzierung (knapp 3,36 Milliarden Euro 2019) leistet das BMZ im Rahmen der bilateralen (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) und multilateralen (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) Entwicklungszusammenarbeit. Es wird angestrebt, diese Mittel in einem ausgewogenen Maße für Minderungs- und Anpassungsmaßnahmen bereitzustellen. 2019 wurden 59 Prozent der Mittel in Maßnahmen zur Minderung des Treibhausgasausstoßes und 41 Prozent in Vorhaben zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels investiert. Mehr als 11 Prozent der BMZ-Klimafinanzierung entfielen 2019 auf den Schutz von Artenvielfalt und Wäldern.

Im Rahmen der multilateralen Zusammenarbeit leistet das BMZ finanzielle Beiträge zu Entwicklungsbanken und Klimafonds, beispielsweise zum Grünen Klimafonds (Green Climate Fund) und zur Globalen Umweltfazilität (GEF). Beim UN-Klimagipfel 2019 kündigte das BMZ an, 20 Millionen Euro für einen Treuhandfonds der Weltbank zur Verfügung zu stellen. Dieser soll indigene Völker und zivilgesellschaftliche Organisationen in ihrem Engagement für Wald- und Klimaschutz unterstützen.

Deutsches Engagement Stärkung der Rechte indigener Völker

Heiliger Ort der Kogi in San Miguel in Kolumbien

In den Bereichen Klima, Biodiversität und Waldschutz sollen die Rechte indigener Völker künftig systematischer in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit verankert werden. Unter anderem unterstützt das BMZ die Plattform für lokale Gemeinschaften und indigene Völker der UN-Klimarahmenkonvention (UNFCCC) bei der Einrichtung einer digitalen Wissensplattform. Ziel ist, das traditionelle Wissen indigener Völker über Natur und Lebensräume stärker in Klimaverhandlungen und klimapolitische Maßnahmen einzubinden.

Gemeinsam mit der schwedischen Agentur für internationale Entwicklung (SIDA) und einer indigenen Nichtregierungsorganisation hat das BMZ einen internationalen Workshop zum Thema Menschenrechte und Erhalt der biologischen Vielfalt unterstützt. Die daraus hervorgegangenen Empfehlungen sollen in die internationalen Verhandlungen zur Weiterentwicklung der Biodiversitätskonvention (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) einfließen.

Deutsches Engagement Zusammenarbeit konkret

Das BMZ setzt sich in vielfältiger Form dafür ein, das politische Bewusstsein für die Bedeutung der Menschenrechte zu stärken und sie in der Umwelt- und Klimapolitik konsequent zu berücksichtigen.

Einige Beispiele:

Das BMZ unterstützt das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte (OHCHR (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)) dabei, mit digitalen Informations-, Lern- und Kommunikationsprodukten (Externer Link) relevante Interessengruppen für den Zusammenhang (Nexus) zwischen den Menschenrechten und dem Klimawandel zu sensibilisieren.

Ein beim Sekretariat der UN-Klimarahmenkonvention (UNFCCC) angesiedeltes E-Learning-Angebot soll zudem die Umsetzung eines menschenrechtsbasierten Ansatzes in klimarelevanten Sektoren fördern.

Ein weiteres Beispiel sind vom OHCHR erstellte Factsheets zu den menschenrechtlichen Auswirkungen des Klimawandels auf verschiedene Bevölkerungsgruppen, unter anderem Migrantinnen und Migranten oder Menschen mit Behinderungen. Leicht verständliche Informationen sollen Menschen, deren Rechte aufgrund von Klimawandel und Umweltzerstörung beeinträchtigt oder verletzt werden, dabei unterstützen, den Schutz ihrer Rechte einzufordern (Empowerment (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)).

Das BMZ unterstützt die Plattform für lokale Gemeinschaften und indigene Völker (LCIPP) der UN-Klimarahmenkonvention, ein im UN-System einmaliger Mechanismus zur Beteiligung indigener Völker.

Konkret wird der Aufbau einer digitalen Wissensplattform gefördert, die es ermöglicht, traditionelles Wissen indigener Völker und lokaler Gemeinschaften in klimapolitischen Strategien und Maßnahmen zu berücksichtigen.

Gleichzeitig fördert sie einen weltweiten Austausch zwischen indigenen und staatlichen Vertreterinnen und Vertretern über Erfahrungen und Erfolgsmodelle.

Das BMZ unterstützt die Children’s Environmental Rights Initiative (Externer Link) des UN-Sonderberichterstatters für Menschenrechte und Umwelt.

Der Initiative gehören verschiedene UN-Organisationen und Nichtregierungsorganisationen an. Sie tritt für die internationale Anerkennung des Grundrechts der Kinder und Jugendlichen auf eine sichere und gesunde Umwelt ein.

Unter anderem sammelt die Initiative weltweit gute Ansätze zum Umwelt- und Klimaschutz. Diese werden 2021 dem UN-Kinderrechtsausschuss vorgestellt, so dass er sie in seine eigene Arbeit aufnehmen kann.

In der indonesischen Stadt Malang hat das BMZ das Jugendprojekt GENSALIM (Generasi Sadar Iklim, deutsch: klimabewusste Generation) gefördert.

Mehr als 400 Kinder und Jugendliche an 26 Schulen wurden dabei unterstützt, ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung und Teilhabe wahrzunehmen. Sie wurden Teil einer stadtweiten Jugendklimabewegung, die sich online und offline engagiert. Die Schulbehörde von Malang übernahm Teile des Projekts in ihre Vorgaben zur Unterrichtsgestaltung.

In Guatemala setzt sich das BMZ für eine Ratifizierung des regionalen Abkommens über Zugang zu Informationen, Öffentlichkeitsbeteiligung und Gerechtigkeit in Umweltfragen in Lateinamerika und der Karibik (Escazú-Abkommen (Externer Link)) ein.

Auch engagiert sich das BMZ dafür, dass die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) in dem Land stärker beachtet und Umweltaspekte in die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht von Unternehmen integriert werden.

Risiko Klimawandel

Klimawandel – ein Risiko für die Menschenrechte

Der Sonderbericht des Weltklimarats (Externer Link) (IPCC (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)) von 2018 zu den Folgen der globalen Erwärmung zeigt deutlich, dass die Verwirklichung der Menschenrechte künftig durch extreme Wetterereignisse wie Wirbelstürme und Überschwemmungen und die Verknappung von Boden und Trinkwasser massiv bedroht wird.

Verletzt werden insbesondere die Menschenrechte auf Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen, angemessenen Wohnraum, Nahrung, Wasser- und Sanitärversorgung sowie Gesundheit und in extremen Fällen das Recht auf Leben. Auch die politischen und bürgerlichen Rechte sind betroffen, zum Beispiel das Recht auf Bewegungsfreiheit und freie Wohnsitzwahl und das Recht auf Sicherheit der Person.

Bereits heute leiden arme und benachteiligte Bevölkerungsgruppen unverhältnismäßig stark unter den Folgen des Klimawandels. Ein Beispiel sind indigene Völker: Sie stellen zwar nur fünf Prozent der Weltbevölkerung, besiedeln und bewirtschaften aber mehr als 20 Prozent der Erdoberfläche. Durch ihre in der Regel nachhaltige Wirtschaftsweise tragen sie zum Schutz von etwa 80 Prozent der globalen Artenvielfalt bei. Gleichzeitig sind sie mit am schwersten von Umweltrisiken, politischer Verfolgung und gesellschaftlicher Ausgrenzung betroffen.

Nach Schätzung von Experten könnten die Auswirkungen des Klimawandels bis zum Jahr 2030 rund 100 Millionen Menschen in extreme Armut stürzen. Die Weltbank (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) rechnet bis 2050 mit bis zu 143 Millionen Binnenmigrantinnen und -migranten in Subsahara-Afrika, Lateinamerika und Südasien, falls der Klimawandel nicht durch entschlossenes Gegensteuern stärker gebremst wird.