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Biodiversität und Vorteilsausgleich Zugang zu Ressourcen und Teilhabe an Gewinnen gerecht gestalten
In vielen Ländern birgt die Biodiversität großes wirtschaftliches Potenzial. Die genetischen Ressourcen werden von Privatunternehmen und Forschungsinstituten genutzt, um Produkte zu entwickeln oder Forschung zu betreiben.
Zu den Nutznießern gehören die pharmazeutische und kosmetische Industrie, die Biotechnologie sowie die Landwirtschaft und die Nahrungsmittelindustrie. Sie profitieren auch vom traditionellen Wissen Indigener Völker (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) und lokaler Gemeinschaften, die bereits seit Jahrzehnten oder sogar Jahrhunderten „ihre“ biologische Vielfalt nutzen, etwa um Krankheiten zu heilen.
Biodiversität in Wert setzen, Gewinne gerecht verteilen
Den Zugang zu genetischen Ressourcen und die Aufteilung der Gewinne aus ihrer Nutzung gerecht zu gestalten, ist ein zentrales Anliegen der Biodiversitätskonvention (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) von 1992. Ein völkerrechtlicher Rahmen für diesen Zugangs- und Vorteilsausgleich (Access and Benefit-Sharing, ABS (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)) wurde mit dem Nagoya-Protokoll (Externer Link) geschaffen, das 2014 in Kraft getreten ist. Das Protokoll wurde bislang von 141 Staaten ratifiziert (Stand: Juli 2024), Deutschland ist seit 2016 Mitglied.
ABS soll dazu beitragen, dass die Wertschöpfungsketten zur nachhaltigen (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) Nutzung der Biodiversität und zur sozioökonomischen Entwicklung in den Ursprungsländern beitragen. So werden wirtschaftliche Chancen über Kontinente hinweg genutzt, innovative Forschung und Produktentwicklung wird sichergestellt und zugleich biologische Vielfalt erhalten. Auch im 2022 verabschiedeten Globalen Biodiversitätsrahmen (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) haben die Vertragsparteien ABS verankert und Indigenen Völkern und lokalen Gemeinschaften eine zentrale Rolle für den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Biodiversität zugeschrieben. Der Vorteilsausgleich kann viele Elemente beinhalten – von der Finanzierung von Forschungszusammenarbeit über Technologietransfer bis hin zur Beteiligung an Gewinnen aus dem Verkauf biodiversitätsbasierter Produkte.
Deutsches Engagement
Seit 2006 unterstützt das BMZ – unter anderem über die von verschiedenen Gebern unterstützte „ABS Capacity Development Initiative (Externer Link)“ – seine Partnerländer dabei, Gesetzgebungen zum Thema Zugangs- und Vorteilsausgleich zu entwickeln und ABS-konforme Wertschöpfungsketten auf- und auszubauen. Dafür werden Kooperationen zwischen Wirtschaft und Forschung einerseits und den Bereitstellern der Ressourcen andererseits ins Leben gerufen.
In der Praxis bedeutet dies zum Beispiel, dass Unternehmen, die bestimmte Wirkstoffe kommerziell nutzen wollen, zuvor ABS-Verträge mit den Vorgaben zum Vorteilsausgleich mit den bereitstellenden Ländern, Kommunen oder Indigenen Völkern aushandeln sowie eine Nutzungsgenehmigung von der zuständigen nationalen Behörde erhalten müssen. Das BMZ berät die Kommunen und indigenen Bevölkerungsgruppen dabei, faire Verträge auszuhandeln und sich verstärkt in Wertschöpfungsketten einzubringen. Indem das BMZ diese Wertschöpfungsketten technisch und finanziell fördert, wird die wirtschaftliche und soziale Entwicklung vor Ort angekurbelt.
Darüber hinaus unterstützt das BMZ Unternehmen dabei, Einfuhrvorgaben der Europäischen Union und die gestiegenen Erwartungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern an die Nachhaltigkeit globaler Wertschöpfungsketten zu erfüllen.
Gewinnbeteiligung auch bei Nutzung digitaler Informationen zu genetischen Ressourcen
Die dem Nagoya-Protokoll und der Biodiversitätskonvention zugrundeliegenden Mechanismen und Vorgaben stammen aus einer Zeit, in der die Digitalisierung von Informationen noch nicht zum Wirtschafts- und Forschungsalltag gehörte. Inzwischen stellt sich die Frage, wie sich ABS im Zeitalter der Digitalisierung und künstlichen Intelligenz umsetzen lässt. Das BMZ hat sich dieses Themas angenommen.
Jeder Mensch, jedes Tier und jede Pflanze trägt einen inneren Bauplan in Form eines genetischen Codes, der DNA, in sich. Über Datenbanken können Forscher heute schnell und einfach auf Informationen zu entsprechenden genetischen Codes zugreifen. Deshalb ist es in vielen Fällen nicht mehr notwendig, in andere Regionen der Welt zu reisen, um biologische Ressourcen zu sammeln und so Forschung auf genetischer Ebene zu betreiben. Das hat Einfluss auf die Einordnung und Umsetzung des Nagoya-Protokolls.
Nach langen Verhandlungen beschloss die 15. Konferenz der Vertragsparteien der Biodiversitätskonvention im Dezember 2022, einen multilateralen (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) Mechanismus für den Vorteilsausgleich aus der Nutzung von sogenannten digitalen Sequenzinformationen (DSI) genetischer Ressourcen einzurichten. Ein Teil der Gewinne aus dem Verkauf von Produkten, bei deren Herstellung digitalisierter genetischer Code benutzt wurde, soll als Vorteilsausgleich in einen globalen Fonds fließen.
Um faire und sachkundige Verhandlungen zu ermöglichen, unterstützt das BMZ zusammen mit anderen Gebern internationale Dialogveranstaltungen und Informationsangebote für Regierungen, Indigene Völker und lokale Gemeinschaften sowie die Wirtschaft, die öffentliche Forschung und die Zivilgesellschaft (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen).
Stand: 31.07.2024