Biodiversitätskonvention (Übereinkommen über die biologische Vielfalt)

Das wichtigste internationale Abkommen zum Schutz der Biodiversität (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) ist das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD), auch als Biodiversitätskonvention bekannt. Es wurde 1992 in Rio de Janeiro verabschiedet. Bislang sind dem Abkommen 196 Staaten (inklusive der Europäischen Union) beigetreten (Stand: Juli 2024).

Die drei gleichberechtigten Ziele der Konvention sind:

  • der Schutz der Biodiversität (Ökosysteme, Arten und genetische Vielfalt innerhalb der Arten),
  • die nachhaltige (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) Nutzung der biologischen Vielfalt sowie
  • die gerechte Aufteilung der Gewinne, die aus der Nutzung genetischer Ressourcen entstehen.

Die CBD geht also über den reinen Naturschutz hinaus und verfolgt auch wirtschaftliche und soziale Ziele. Grundgedanke ist dabei, dass die biologische Vielfalt nur dann langfristig erhalten werden kann, wenn die Chancen und Gewinne aus der nachhaltigen Nutzung der Natur allen beteiligten Gruppen gleichermaßen zugutekommen.

Alle zwei Jahre treffen sich die Vertragsstaaten der CBD zur Weltnaturkonferenz, um den Stand der Umsetzung zu diskutieren und dem Prozess neue Impulse zu verleihen. Mit dem Beitritt zur CBD verpflichten sich die Vertragsstaaten auch, die Entwicklungsländer beim Erreichen der Konventionsziele zu unterstützen.

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