UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
Unternehmen haben erheblichen Einfluss auf die weltweite Verwirklichung der Menschenrechte (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen). Um die Unternehmensverantwortung zu unterstreichen, hat der UN-Menschenrechtsrat (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) 2011 die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet. Sie haben drei Säulen:
- Jeder Staat ist verpflichtet, die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen und Investitionen zu setzen, um den Schutz der Menschenrechte und Arbeitsnormen (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) zu gewährleisten. Dazu gehören beispielsweise eine Umweltaufsicht und eine Arbeitsinspektion.
- Unternehmen sollen Verfahren einrichten, um mögliche negative Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf die Menschenrechte zu vermeiden, zu verringern oder auszugleichen.
- Personen, deren Menschenrechte durch Unternehmen verletzt wurden, müssen wirksame Abhilfe erhalten. Dazu gehören der Zugang zu staatlichen und nicht staatlichen Beschwerdestellen sowie die Möglichkeit, den Rechtsweg beschreiten zu können.
Nationaler Aktionsplan und Lieferkettengesetz
Zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien hat die Bundesregierung 2016 den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) beschlossen. Ein Ziel lautete, dass bis 2020 mindestens 50 Prozent aller in Deutschland ansässigen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten auf freiwilliger Basis einen Prozess zur Achtung der Menschenrechte entlang ihrer Liefer- und Wertschöpfungsketten (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) eingeführt haben. Dieses Ziel wurde jedoch verfehlt. Aus diesem Grund wurde ein nationales Lieferkettengesetz (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) erarbeitet, das im Januar 2023 in Kraft trat. Auch auf EU-Ebene wurde im Frühjahr 2024 eine Lieferkettenrichtlinie beschlossen. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
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