Rechte von LSBTIQ+-Personen Rechtlicher Hintergrund und internationale Rechtslage

Stra­ßen­markt in Bei­ra, Mo­sam­bik

Weder im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UN-Zivilpakt (Externer Link)) noch im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Sozialpakt (Externer Link)) ist ein Verbot der Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität ausdrücklich genannt. Beide grundlegenden Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen verbieten jedoch jede Diskriminierung aufgrund „sonstigem Status“. Der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, dessen Mandat die Interpretation des Sozialpakts umfasst, hat sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität inzwischen mehrfach als verbotene Diskriminierungsgründe konkret benannt.


Agenda 2030

Einige der globalen Entwicklungsziele als Sitzkissen bei einer Konferenz

Die Agenda 2030 (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) fordert, in der globalen Entwicklung niemanden zurückzulassen („leave no one behind“). Die Staatengemeinschaft hat sich damit auch der Achtung, dem Schutz und der Gewährleistung der Menschenrechte von LSBTIQ+-Personen verpflichtet.

Defizite bestehen derzeit insbesondere noch in Bezug auf die Ziele 1 (keine Armut), 3 (Gesundheit und Wohlergehen), 4 (hochwertige Bildung), 5 (Geschlechtergleichheit), 10 (weniger Ungleichheiten) und 16 (Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen).

Yogyakarta-Prinzipien

Im Jahr 2006 haben internationale Menschenrechtsexpertinnen und -experten die Yogyakarta-Prinzipien (Externer Link) erarbeitet. Sie definieren, wie die global gültigen Menschenrechtsnormen in Bezug auf LSBTIQ+-Personen angewendet werden müssen und welche Verpflichtungen sich daraus für die Staaten ergeben. Die Yogyakarta-Prinzipien sind nicht rechtsverbindlich, legen aber völkerrechtlich verbindliche Menschenrechtskonventionen detaillierter aus und haben dadurch vor allem eine politische Bedeutung.

Unabhängiger Experte der Vereinten Nationen

Der UN-Menschenrechtsrat hat im Juli 2022 das Mandat des Unabhängigen Experten zum Schutz vor Diskriminierung und Gewalt aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität (Externer Link)erneuert. Zugleich wurden thematische Berichte unter anderem zum Schutz vor Gewalt und Diskriminierung und zur sozio-kulturellen und ökonomischen Inklusion veröffentlicht.

Die Vereinten Nationen haben den 17. Mai zum Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Trans- und Interphobie erklärt.

Stand: 12.05.2023