Urheberrecht© Benson Kua, via flickr, CC BY-SA 2.0
Menschenrechte Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen sowie anderen queeren Menschen (LSBTIQ+)
Auch in einigen Kooperationsländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit werden Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche sowie andere queere Menschen (LSBTIQ+) kriminalisiert – und das, obwohl die meisten dieser Länder die wichtigsten internationalen Menschenrechtsabkommen ratifiziert haben.
Weltweit werden Anti-Gender-Bewegungen immer aktiver und versuchen, Fortschritte der Gleichstellung gezielt rückgängig zu machen. Die Bewegungen fokussieren sich dabei unter anderem auf die Einschränkung von Rechten sowie die Ausübung von Gewalt gegen LSBTIQ+. Die konsequente Umsetzung des LSBTIQ+-Inklusionskonzepts ist deshalb – auch vor dem Hintergrund der deutschen feministischen Entwicklungspolitik – ein zentrales Anliegen der Bundesregierung.
Diskriminierung und Gewalt
Nach Angaben der Vereinten Nationen sind LSBTIQ+-Personen überdurchschnittlich oft von Armut, Obdachlosigkeit fehlendem Zugang zu essenziellen Gesundheitsdiensten und Ernährungsunsicherheit betroffen. Ein gleichberechtigter Zugang zur Bildungs- und Gesundheitsversorgung und zum Arbeitsmarkt bleibt ihnen in vielen Ländern verwehrt.
LSBTIQ+-Personen sind außerdem einem erhöhten Risiko ausgesetzt, Opfer von Gewalt zu werden. Dies umfasst sowohl Verbrechen wie Mord, sogenannte „korrigierende Vergewaltigungen“ und Polizeigewalt als auch Hassreden, insbesondere über soziale Medien.
Eine Evaluierung des Verhaltenskodexes der Europäischen Kommission zur Bekämpfung illegaler Hassreden im Internet (Externer Link) zeigte 2022, dass sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität zusammengefasst der meistgenannte Grund für Erfahrungen mit Hassrede ist.
Auch Personen, die sich gegen die Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität engagieren, sind häufig von (digitaler) Gewalt betroffen. Der Einsatz für LSBTIQ+-Rechte wird durch restriktive Gesetze und gewalttätige Übergriffe (zum Beispiel illegitime Razzien) durch staatliche und nicht staatliche Akteure zunehmend erschwert.
LSBTI-Inklusionskonzept der Bundesregierung
Im März 2021 wurde das LSBTIQ+-Inklusionskonzept der Bundesregierung für die Auswärtige Politik und die Entwicklungszusammenarbeit verabschiedet.
Damit setzt das Bundesentwicklungsministerium (BMZ) gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt ein Zeichen für die Rechte von LSBTIQ+-Personen und gegen deren Diskriminierung. Das Konzept trägt dazu bei, die Menschenrechtspolitik der Bundesregierung strategischer zu gestalten, das deutsche Engagement sichtbarer zu machen und die zivilgesellschaftliche (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) Menschenrechtsarbeit für LSBTIQ+-Personen wirksam zu unterstützen.
Die Zivilgesellschaft war an der Erarbeitung des Inklusionskonzepts umfassend beteiligt. Es greift zentrale Forderungen von Interessenvertreter*innen auf, etwa LSBTIQ+-Themen in den Kontext der Menschenrechte einzubetten und auf die besondere Schutzwürdigkeit von Minderjährigen einzugehen.
Krisen wie die Covid-19-Pandemie, der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine, die Klimakrise und wirtschaftliche Herausforderungen verschärfen die Lage für LSBTIQ+-Personen weltweit weiter. Aus diesem Grund ist das 2021 von der Bundesregierung beschlossene Konzept ein besonders wichtiger Schritt, um die Rechte und Bedürfnisse von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen sowie anderen queeren Menschen, insbesondere auch Minderjährigen, unter anderem durch Mainstreaming (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit besser zu schützen.
Zusammenarbeit konkret Pilotvorhaben in verschiedenen Partnerländern
Im Sinne der Agenda 2030 (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) und ihres Grundsatzes, niemanden zurückzulassen („Leave no one behind“) sowie einer feministischen Entwicklungszusammenarbeit ist die weltweite Förderung der Menschenrechte und der Schutz von LSBTIQ+-Personen ein langfristiger Schwerpunkt und ein Querschnittsthema der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, das in allen Vorhaben berücksichtigt wird.
Im Auftrag des BMZ setzte die GIZ (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) bereits mehrere Pilotmaßnahmen zum Abbau der Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität um:
In Südafrika ging es um die Prävention geschlechtsbasierter Gewalt in Schulen. In Bosnien und Herzegowina wurden die Interessen von LSBTIQ+-Personen in Verwaltungsreformprozessen gestärkt. In Guatemala haben staatliche und zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure gemeinsam Konzepte entworfen, um im Fall von Menschenrechtsverletzungen den Zugang von LSBTIQ+-Personen zu Recht, psychosozialer Unterstützung, Informationen und weiteren Hilfsangeboten zu verbessern. Die Förderung eines inklusiven Zugangs zur Gesundheitsversorgung war Ziel eines Vorhabens in Kamerun.
Derzeit laufen eine Pilotmaßnahme zur Verbesserung von Unterstützungsleistungen für geflüchtete LSBTIQ+-Personen in Serbien sowie eine Maßnahme in Ecuador zur Datenerhebung zu geschlechtsbasierter Gewalt gegenüber dieser Gruppe.
Internationale Zusammenarbeit
Die Bundesregierung setzt sich auch im internationalen Dialog für die Achtung, den Schutz und die Gewährleistung der Menschenrechte von LSBTIQ+-Personen ein. Unter anderem engagiert sich Deutschland seit 2016 in der Equal Rights Coalition (Externer Link). In ihr haben sich 42 Staaten zusammengeschlossen, um die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen zu stärken. Im September 2022 hat Deutschland gemeinsam mit Mexiko den Vorsitz der Equal Rights Coalition übernommen.
Eine 2021 über den Studien- und Fachkräftefonds des BMZ finanzierte Studie im südlichen Afrika lieferte Erkenntnisse darüber, wie die deutsche und internationale Entwicklungszusammenarbeit sinnvoll zum Abbau von Diskriminierung beitragen kann.
Unter der deutschen G7-Präsidentschaft 2022 bekräftigte die G7 im Geiste einer feministischen Entwicklungs-, Außen- und Handelspolitik ihr uneingeschränktes Engagement für die Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter. Besonders erwähnt wurden hierbei auch transgender und nicht-binäre Menschen. Die G7 verpflichtete sich dazu, in gesellschaftlichen Bereichen wie Politik, Wirtschaft und Bildung Frauen und Mädchen in all ihrer Diversität sowie LSBTIQ+-Personen gleichberechtigt teilhaben zu lassen. Dabei will die G7 künftig enger mit der LSBTIQ+-Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidiger*innen zusammenarbeiten. Das BMZ unterstützte den Deutschen Frauenrat bei der LSBTIQ+-inklusiven Ausgestaltung des frauenpolitischen Dialogs zur G7 (W7-Prozess (Externer Link)).
Die G7-Entwicklungsministerinnen und -minister stellten klar, dass sich durch die Covid-19-Pandemie die Herausforderungen für LSBTIQ+-Personen noch einmal verschärft haben. Hierzu gehören sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt, Verfolgung, soziale Ausgrenzung, Armut und Diskriminierung. Die Ministerinnen und Minister bekräftigten, die vielfältigen und intersektionalen Formen von Gewalt und Diskriminierung gegen LSBTIQ+-Personen in der Entwicklungszusammenarbeit aktiv bekämpfen zu wollen. Die Förderung und Umsetzung des UN LGBTI Inclusion Index (Externer Link) sei dabei zentral.
Stand: 18.12.2023