Access and Benefit Sharing (Gerechter Vorteilsausgleich, ABS)
Ein zentrales Anliegen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) ist es, den Zugang zu genetischen Ressourcen zu regeln und die sich aus ihrer Nutzung ergebenden Gewinne gerecht aufzuteilen (englisch: Access and Benefit Sharing, ABS). Um für dieses Ziel eine rechtsverbindliche Grundlage zu schaffen, wurde auf der 10. Vertragsstaatenkonferenz der CBD das Nagoya-Protokoll verabschiedet.
Das Protokoll sieht vor, dass einerseits der Zugang („Access“) zu genetischen Ressourcen eines Landes rechtssicher gestaltet werden soll. Andererseits sollen die Herkunftsländer solcher Ressourcen an den Gewinnen, die ein Nutzer erzielt (beispielsweise bei der Vermarktung von Kosmetika, Medikamenten oder Nahrungsmitteln), gerecht beteiligt werden („Benefit Sharing“). Somit dient das Protokoll auch dazu, Biopiraterie zu unterbinden.
Das könnte Sie auch interessieren: