Mitmachen Fachkräfte im Entwicklungsdienst
Für die Entwicklungszusammenarbeit suchen wir jedes Jahr Fachkräfte, die ihre berufliche Kompetenz mit solidarischem Engagement verbinden wollen.
Wir suchen engagierte und offene Menschen, die bereit sind, für eine befristete Zeit in ein Land des Globalen Südens (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) zu gehen und sich auf die Kultur und die Lebensbedingungen vor Ort einzulassen.
Möchten auch Sie Partnerorganisationen und Menschen vor Ort als Fachkraft unterstützen?
Alle Informationen dazu finden Sie unten (Externer Link) auf dieser Seite.
Leitbild Fachkräfte im Entwicklungsdienst
Das sogenannte Entwicklungshelfer-Gesetz (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) (EhfG) von 1969 definiert eine Fachkraft im Entwicklungsdienst als Person, die für mindestens ein Jahr „in Entwicklungsländern ohne Erwerbsabsicht Dienst leistet, um in partnerschaftlicher Zusammenarbeit zum Fortschritt dieser Länder beizutragen“.
Das im Mai 2023 aktualisierte Leitbild „Fachkräfte im Entwicklungsdienst“ zeigt, dass Entwicklungsdienst moderne partnerschaftliche Zusammenarbeit bedeutet.
Bei der Arbeit im Entwicklungsdienst geht es nicht nur um fachliche Unterstützung, sondern auch um interkulturellen Austausch. Durch persönliche Begegnungen fördern Fachkräfte die Verständigung über sprachliche und kulturelle Grenzen hinweg.
Fachkräfte im Entwicklungsdienst tragen zu einer toleranten und weltoffenen Gesellschaft bei. Sie sind Botschafterinnen und Botschafter für interkulturelles Wissen. Durch ihre während des Einsatzes neu erworbenen Perspektiven erweitern sie ihre persönlichen und beruflichen Kompetenzen. Nach der Rückkehr können sie ihre Auslandserfahrungen in die deutsche Gesellschaft einbringen und sich dadurch weiter für die Entwicklungszusammenarbeit und für ein friedliches internationales Zusammenleben engagieren.
Welche Voraussetzungen muss ich für den Entwicklungsdienst erfüllen?
Entwicklungsdienst kann man in jeder beruflichen Phase machen – ab 18 bis zu einem Alter von über 60 Jahren.
Das Stellenangebot ist vielfältig, die Anforderungen an jede Stelle sind anders. Es gibt jedoch einige Grundvoraussetzungen, die Fachkräfte für den Entwicklungsdienst mitbringen sollten:
Qualifikation und Berufserfahrung
Für viele Stellen im Entwicklungsdienst wird ein Hochschulabschluss gefordert, in Einzelfällen reicht auch eine Ausbildung. Unverzichtbar ist allerdings Berufserfahrung im gesuchten Fachbereich. Fachkenntnisse im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit werden in der Regel nicht vorausgesetzt.
Staatsangehörigkeit und Sprachkenntnisse
Um als Fachkraft im Entwicklungsdienst zu arbeiten, müssen Sie eine EU-Staatsbürgerschaft haben. Englischkenntnisse werden vorausgesetzt. Je nach Einsatzort werden außerdem Französisch- oder Spanischkenntnisse benötigt. Deutsche Sprachkenntnisse sind nicht zwingend erforderlich.
Flexibilität und Anpassungsfähigkeit
Als Fachkraft sollten Sie dazu bereit sein, sich auf andere Lebens- und Arbeitsbedingungen einzulassen. Auch Frustrationstoleranz, soziale Kompetenz, hohe Flexibilität und Belastbarkeit sind wichtig.
Engagement und Werte
Solidarität, globale Gerechtigkeit, Frieden und Nachhaltigkeit sind Ziele und Werte des Entwicklungsdiensts, mit denen Sie sich identifizieren sollten.
Einige Stellen im Entwicklungsdienst werden von kirchlichen Trägern angeboten. Bei diesen Stellen könnte die Identifizierung mit der kirchlichen Entwicklungszusammenarbeit wichtig sein.
Gesundheit
Bei vielen Stellen wird die sogenannte Tropentauglichkeit vorausgesetzt – also eine ausreichende gesundheitliche Belastungsfähigkeit unter den klimatischen Bedingungen der Tropen und Subtropen.
Wie lange dauert ein Einsatz als Fachkraft im Entwicklungsdienst?
Der Entwicklungsdienst ist im Rahmen eines Dienstvertrags zeitlich befristet. Er dauert mindestens ein Jahr, Verlängerungen sind möglich.
Um Veränderungen vor Ort über einen etwas längeren Zeitraum begleiten zu können, suchen die Trägerorganisationen des Entwicklungsdienstes in der Regel Bewerberinnen und Bewerber, die sich für mehrere Jahre verpflichten. Bewährt hat sich eine Vertragsdauer von drei bis sechs Jahren.
Wie bin ich während meines Dienstes und danach abgesichert?
Für Ihren solidarischen Dienst erhalten Sie ein monatliches Unterhaltsgeld und eine Auslandszulage (auch für mitausreisende Familienangehörige). Die Höhe richtet sich nach dem Einsatzland.
Als Fachkraft erhalten Sie Sozialleistungen, haben Anspruch auf medizinische Versorgung und eine Kranken- und Unfallversicherung für sich und Ihre Familie. Außerdem haben Sie 30 Urlaubstage. Auch nach der Rückkehr nach Deutschland/Europa werden Fachkräfte unterstützt.
Welche Leistungen Ihnen im Einzelnen zustehen, ist im Entwicklungshelfer-Gesetz (Externer Link) geregelt.
Erläuterungen zur sozialen Absicherung finden Sie unter www.entwicklungsdienst-bewegt.de (Externer Link)
Wo kann ich mich bewerben?
In Deutschland gibt es sieben anerkannte Entsendeorganisationen (Träger), die den Einsatz von Fachkräften im Entwicklungsdienst organisieren.
Sie haben sich in der Arbeitsgemeinschaft der Entwicklungsdienste e.V. (AGdD) zusammengeschlossen.
Die Träger schreiben ihre offenen Stellen online aus.
Stand: 15.06.2023