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Vielfalt im BMZ
Das BMZ möchte Diversität fest in der Organisationskultur verankern. Die Zusammenarbeit muss gekennzeichnet sein von der Wertschätzung der Beschäftigten – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität. Wir setzen uns dafür ein, dass alle Beschäftigte ein Arbeitsumfeld frei von Vorurteilen pflegen und erleben.
Wir sind ein international ausgerichtetes Ministerium mit Partner*innen aus aller Welt. Unsere Beschäftigten haben vielfältige Aufgabenbereiche und Schwerpunkte, unterschiedliche Ausbildungen, Berufserfahrungen und Hintergründe. Die diversen Lebenslagen der Mitarbeiter*innen mit Blick auf Kinder, Familie, Krankheit oder Pflege müssen im Berufsalltag berücksichtigt werden und sind ein wichtiger Faktor für die erfolgreiche Arbeit des BMZ. Die Kolleg*innen im BMZ engagieren sich in Interessensgruppen, zum Beispiel in der „Queer-Gruppe“ oder der „Anti-Rassismus-Initiative“ und setzen so ein Zeichen für Diversität, Toleranz und Respekt.
Vielfalt konkret
Circa 58 %
der Belegschaft sind weiblich
Alle Aufsichtsgremien sind
paritätisch
besetzt
9,12 %
Anteil der Schwerbehinderten an der Belegschaft
20 %
der Beschäftigten haben Migrationserfahrung (Stand 2019)
Circa
53 %
Anteil der Frauen in Führungspositionen
Rund
50 %
Frauenanteil der Entsandten an deutschen Auslandsvertretungen, bei Entwicklungsbanken, der EU und internationalen Organisationen
Unser Ziel ist, dass Vielfalt ein fester Grundsatz der Personalentwicklung im BMZ ist. Bei allen Maßnahmen der beruflichen Entwicklung des BMZ-Personals müssen wir vielfaltssensibel vorgehen und Benachteiligungen aller Art – zum Beispiel aufgrund von Geschlecht, Religion, Herkunft, Behinderung, sexueller Orientierung oder Identität – entschlossen entgegentreten.
2019 hat das BMZ die Charta der Vielfalt unterzeichnet. Ziel der Initiative ist eine von Anerkennung, Wertschätzung und Vielfalt geprägte Arbeitswelt in Deutschland. Mit Unterzeichnung der Charta bekennen wir uns dazu, ein diskriminierungssensibles Arbeitsumfeld zu erschaffen. Entsprechend verpflichten wir uns, im Rahmen der verschiedenen Konzepte und Instrumente des Personalbereichs Diversität und Anti-Diskriminierung konsequent mitzudenken – etwa bei Auswahl- und Einstellungsverfahren, im Beurteilungsverfahren, bei den Leitlinien für Führung und Zusammenarbeit oder im Rahmenkonzept zur Personalentwicklung sowie bei der Fortbildung von Mitarbeiter*innen.
Eine Mitarbeiter*innenbefragung im Jahr 2019 zu „Diversität und Chancengleichheit“ zeigte, dass der Anteil von Menschen mit Migrationsgeschichte im BMZ zum Zeitpunkt der Erhebung bei rund 20 Prozent lag. Dies ist eine relativ hohe Repräsentanz dieser Personengruppe im Vergleich zu anderen Bundesbehörden (Platz 4). Auf diesen Ergebnissen ruhen wir uns allerdings nicht aus, da Beschäftigte mit Migrationserfahrungen zum Beispiel im höheren Dienst und auf Führungsebene noch deutlich unterrepräsentiert sind.
In den letzten Jahren hat das BMZ die Gleichstellung innerhalb der Belegschaft und in Führungspositionen vorangebracht, sodass es eine hervorragende Gleichstellungsbilanz vorweisen kann (Stand 2024):
- Circa 58 Prozent der Gesamtbelegschaft sind weiblich.
- Bei Führungspositionen beträgt der Frauenanteil circa 53 Prozent.
- Der Anteil der Frauen beim Laufbahnaufstieg liegt im BMZ bei 55,6 Prozent.
- Rund 50 Prozent beträgt der Frauenanteil unserer Entsandten an deutschen Auslandsvertretungen, bei Entwicklungsbanken, der EU und internationalen Organisationen.
- Paritätische Besetzung über alle Aufsichtsgremien hinweg, an denen das BMZ beteiligt ist.
Das BMZ hat im März 2016 eine Integrationsvereinbarung abgeschlossen. Nach dieser Vereinbarung fördern wir die Belange von schwerbehinderten Menschen im Rahmen der Inklusion und Teilhabe und wirken insbesondere auf die Erfüllung der nach SGB IX (Externer Link)vorgeschriebenen Beschäftigungspflicht hin. Aktuell liegt die Schwerbehindertenquote des BMZ bei 9,12 Prozent (Anteil an der Gesamtbelegschaft).
Das BMZ positioniert sich klar gegen jedwede Belästigung und Diskriminierung am Arbeitsplatz. Wir haben eine Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (Externer Link) eingerichtet. Falls BMZ-Mitarbeiter*innen sich aus rassistischen Gründen, aufgrund ihrer ethnischen Herkunft, ihres Geschlecht, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihrer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Identität diskriminiert, benachteiligt oder belästigt fühlen, haben sie die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Beschwerdestelle vorzubringen. Hierunter fällt auch jede Art sexueller Belästigung. Die Beschwerdestelle prüft die Beschwerde dann in einem neutralen Verfahren.
Stand: 05.06.2024