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Menschenrechte und Entwicklung
Ein Leben in Würde ist nur möglich, wenn die Menschenrechte geachtet, geschützt und gewährleistet werden – zum Beispiel das Recht auf Nahrung, das Recht auf ein höchstmögliches Maß an Gesundheit, das Recht auf Zugang zu Bildung oder auch die Rechte auf Vereinigungsfreiheit, freie Meinungsäußerung und freien Zugang zu Information.
Die deutsche Entwicklungspolitik basiert auf den universellen Menschenrechten. Dies gründet auf der Tatsache, dass
- Menschenrechte als Ausdruck der Menschenwürde ein Wert an sich sind. Alle Menschen haben diese Rechte von Geburt an.
- ohne Menschenrechte keine nachhaltige Entwicklung (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) möglich ist – fast alle globalen Nachhaltigkeitsziele und ihre Indikatoren beziehen sich auf Menschenrechte.
- unsere Partnerländer und Deutschland sich rechtlich dazu verpflichtet haben, die Menschenrechte zu achten, zu schützen und zu gewährleisten.
Die deutsche Entwicklungspolitik hat Menschenrechte, Geschlechtergleichstellung und die Inklusion von Menschen mit Behinderungen daher als Leitprinzip ihrer Werteorientierung (Qualitätsmerkmal (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)) definiert.
Das Menschenrechtskonzept des BMZ
Der Menschenrechtsansatz der deutschen Entwicklungspolitik ist verbindlich im Menschenrechtskonzept des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) formuliert.
Grundlage des Konzepts ist das Verständnis von Menschen, die über individuelle Rechte verfügen. Diese Rechte zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten, ist kein Akt staatlicher Großzügigkeit für passive, hilfsbedürftige Zielgruppen. Es ist eine rechtliche Verpflichtung, die die Staaten – die Partnerländer genauso wie Deutschland – eingegangen sind.
Handlungsleitend sind menschenrechtliche Prinzipien wie zum Beispiel Nichtdiskriminierung, Partizipation (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen), Transparenz und Rechenschaftspflicht.
Die menschenrechtsbasierte deutsche Entwicklungspolitik hat die Rechte von Frauen und gesellschaftlich benachteiligten Gruppen besonders im Blick. Weltweit werden Menschen diskriminiert und unterdrückt, sei es aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Geschlechtsidentität oder ihrer sexuellen Orientierung, aufgrund von Behinderungen oder ihres Alters, aufgrund ihrer ethnischen Herkunft oder ihrer Religion. Die feministische Entwicklungspolitik des BMZ betont wesentliche Anliegen des Menschenrechtsansatzes.
Von besonderer Bedeutung für die deutsche Entwicklungspolitik sind die Rechte von
- Kindern und Jugendlichen
- Menschen mit Behinderungen
- Indigenen Völkern (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)
- Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen sowie anderen queeren Menschen (LSBTIQ+ (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen))
- Flüchtlingen und Migrantinnen und Migranten
Handlungsfelder
Die Menschenrechtsorientierung gilt für alle wesentlichen Handlungsfelder.
Alle Vorhaben der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit berücksichtigen menschenrechtliche Standards und Prinzipien (Mainstreaming (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)). Ergänzt und konkretisiert wird das Menschenrechtskonzept durch einen Leitfaden. Dieser gibt Hilfestellung bei der konkreten Umsetzung des Menschenrechtsansatzes in Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit.
Neben dieser allgemeinen Verpflichtung, die Grundrechte zu fördern, setzt die deutsche Entwicklungszusammenarbeit auch Vorhaben um, die die Verwirklichung von Menschenrechten gezielt fördern. Über diese Maßnahmen informiert das BMZ-Transparenzportal (Externer Link). (Menschenrechte können dort in der Detailsuche als „Sektor“ ausgewählt werden. Unter „übersektorale Kennungen“ lassen sich Vorhaben auswählen, die zum Beispiel die Gleichberechtigung der Geschlechter oder die Inklusion von Menschen mit Behinderungen zum Ziel haben.)
Im Politikdialog stimmt die Bundesregierung mit den Partnerregierungen die strategische Planung der Entwicklungszusammenarbeit ab. Dieser partnerschaftliche Dialog ist unverzichtbar, um eine menschenrechtsbasierte Entwicklungspolitik umsetzen zu können.
Bei gravierenden Verstößen kann es zur Verminderung oder Aussetzung der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit kommen. In solchen Ländern versucht die Bundesregierung, die von Armut und Menschenrechtsverletzungen besonders betroffenen Menschen auf anderen Wegen zu unterstützen, zum Beispiel über finanzielle Hilfen für die Arbeit von Nichtregierungsorganisationen (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen), UN-Organisationen, Kirchen oder politischen Stiftungen.
Der Menschenrechtsansatz ist auch eine Vorgabe für das Zusammenspiel mit anderen Politikfeldern (Kohärenz (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)), insbesondere bei möglichen Konflikten mit anderen Interessen (zum Beispiel Handels- und Wirtschaftsinteressen oder Rohstoffsicherheit).
Zudem enthält das Menschenrechtskonzept Vorgaben, die sicherstellen sollen, dass die deutsche Entwicklungszusammenarbeit keine negativen Wirkungen auf die Menschenrechte in den Partnerländern hat (menschenrechtliche Risikoprüfung, Kinderschutz-Vorgaben). Sollte es unbeabsichtigt dennoch dazu kommen, schaffen Beschwerdemechanismen Abhilfe.
Stand: 05.11.2024