Ar­bei­ter in ei­ner Wolf­ram-Mi­ne in Ru­an­da

Wirtschaft und Menschenrechte

Die Menschenrechte bilden in erster Linie eine Basis für das Verhältnis des Staats und seiner Bürgerinnen und Bürger. Bestimmte Menschenrechte betreffen jedoch auch Bereiche des Arbeitslebens und der Wirtschaft.

SDG 8: Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum

So garantiert zum Beispiel der Zivilpakt (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) die Gewerkschaftsfreiheit und verbietet Zwangsarbeit. Nach dem Sozialpakt (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht auf einen angemessenen Lohn, sichere und gesunde Arbeitsbedingungen und bezahlten Urlaub. Die Staaten sind verpflichtet, auch diese Rechte zu achten, zu schützen und zu gewährleisten.

Zusätzlich zu diesen Grundrechten, die in den internationalen Menschenrechtsverträgen festgelegt sind, setzen die Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)) universelle Mindeststandards für menschenwürdige Arbeit. Die sogenannten Kernarbeitsnormen der ILO, die unabhängig vom Entwicklungsstand eines Landes Gültigkeit haben, umfassen unter anderem die Bereiche Vereinigungsfreiheit, Recht zu Kollektivverhandlungen, Verbot von Diskriminierung, Kinderarbeit und Zwangsarbeit.

Einfluss der Wirtschaftsunternehmen auf die Menschenrechte

Ein Junge in Dhaka in Bangladesch stellt Backsteine her.

Ein Junge in Dhaka in Bangladesch stellt Backsteine her.

Ein Junge in Dhaka in Bangladesch stellt Backsteine her.

Darauf, dass die Menschenrechte weltweit respektiert werden, haben neben den staatlichen Instanzen auch Wirtschaftsunternehmen einen erheblichen Einfluss. Investitionen und unternehmerische Tätigkeiten tragen zur Verwirklichung von Menschenrechten bei: Sie erhöhen Einkommen und Beschäftigung, lassen das Steueraufkommen anwachsen und steigern die soziale Sicherheit.

Unternehmerisches Profitstreben kann jedoch auch – bewusst oder unbewusst – zur Verletzung von Menschenrechten führen, etwa durch Vertreibungen, Umweltzerstörung, Kinderarbeit, Beschränkung von Gewerkschaftsrechten oder Gesundheitsschädigungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

Anders als die völkerrechtlich dazu verpflichteten Staaten sind Unternehmen keine direkten Adressaten von Menschenrechten. Auch Ihnen kommt jedoch eine gesellschaftliche Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte zu. Zudem sind sie an die nationalen Gesetze gebunden. In vielen Staaten wird privatwirtschaftliches Handeln jedoch nicht angemessen gesteuert und kontrolliert.

Insbesondere die Regulierung weltweit agierender Konzerne und multinationaler Unternehmen ist teilweise sehr lückenhaft. Dies betrifft in besonderem Maß Entwicklungsländer, in denen transnationale Konzerne häufig agieren.

UN-Leitprinzipien und Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte

Video
Standbild aus dem Erklärfilm "Ein Gesetz für faire Lieferketten"

Einfach erklärt Ein Gesetz für faire Lieferketten – was ist das eigentlich?

Siehe auch
Arbeiterin in einer Fabrik in Bangladesch

Um menschenrechtliche Schutzlücken weltweit zu schließen, wurden 2011 die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) durch den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) verabschiedet. Sie unterstreichen die staatliche Pflicht, Menschenrechte zu schützen, betonen die Verantwortung von Unternehmen für die Achtung der Menschenrechte und schreiben fest, dass Personen, deren Menschenrechte durch Unternehmen verletzt wurden, wirksame Hilfe erhalten müssen.

Die Bundesregierung hat zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien 2016 den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (Externer Link) (NAP) verabschiedet. Der NAP formuliert die Erwartungshaltung der Bundesregierung gegenüber allen Unternehmen, ihren unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Achtung der Menschenrechte entlang ihrer Liefer- und Wertschöpfungsketten nachzukommen.

Das im NAP festgeschriebene Ziel, dass bis 2020 mindestens 50 Prozent aller in Deutschland ansässigen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten die Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfalt anwenden und entsprechende Maßnahmen in ihre Unternehmensprozesse integriert haben, wurde jedoch verfehlt. Aus diesem Grund bereitet die Bundesregierung entsprechend des NAP und des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD ein nationales Sorgfaltspflichtengesetz vor und setzt sich für eine EU-weite Regelung ein.

Bedeutung der Wirtschaft für die Entwicklungszusammenarbeit

Wirtschaftliches Wachstum ist eine wichtige Voraussetzung für Entwicklung. Nur wenn die Menschenrechte und die Kernarbeitsnormen der ILO eingehalten werden, kann dieses Wachstum nachhaltig (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen), inklusiv und breitenwirksam sein. Kernarbeitsnormen, Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsstandards schränken die wirtschaftlichen Entwicklungschancen nicht ein, sondern sorgen für faire und gleiche Marktbedingungen. Sie schaffen Rechtssicherheit und verhindern, dass sich Unternehmen Wettbewerbsvorteile verschaffen können, indem sie Mensch und Natur ausbeuten.

Sehr viele Unternehmen stellen sich ihrer sozialen und damit auch menschenrechtlichen Verantwortung. So entstand in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Initiativen und Selbstverpflichtungen von Unternehmen zur Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten, auch entlang globaler Lieferketten. Dazu zählen die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen), die zehn Prinzipien des UN Global Compact (Externer Link) sowie zahlreiche weitere Verhaltenskodizes.

Zudem werden in vielen Branchen in Zusammenarbeit von Regierungen, Unternehmen, zivilgesellschaftlichen Organisationen, Gewerkschaften und anderen Stakeholdern sogenannte Multi-Stakeholder-Initiativen umgesetzt, um nachhaltiges Unternehmenshandeln zu fördern.

Diese freiwilligen Maßnahmen haben bereits wertvolle Beiträge zur weltweiten Einhaltung von Menschenrechten geleistet. Noch fehlen in vielen Fällen jedoch wirksame Durchsetzungs-, Beschwerde- und Sanktionsmechanismen.

Deutsches Engagement

Die Förderung unternehmerischer Sorgfaltspflichten und verantwortungsvollen Unternehmenshandelns ist ein wichtiger Bestandteil der deutschen Entwicklungspolitik.

Das BMZ engagiert sich in folgenden Arbeitsfeldern:

Arbeiterinnen und Arbeiter in einer Textilfabrik in Bangladesch, in der besonders auf die Einhaltung der gesetzlichen Sozial- und Umweltstandards geachtet wird
Ein Junge in Bangladesch transportiert einen mit Steinen gefüllten Korb.
Cashew-Verarbeitungsunternehmen in Ghana
Arbeiterin in einer Fabrik in Bangladesch
Fairtrade Produkte
Stra­ßen­markt in Bei­ra, Mo­sam­bik