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Gesundheit – ein Menschenrecht
Gesundheit ist aber nicht nur eine persönliche Angelegenheit, sie betrifft die gesamte Gesellschaft und ist Voraussetzung für soziale und wirtschaftliche Entwicklung. Viele Menschen werden durch Krankheiten arm und gleichzeitig sind Arme besonders stark von Krankheiten bedroht. Erfolge bei der Armutsbekämpfung sind darum eine wichtige Grundlage dafür, dass sich die gesundheitliche Situation der Menschen in den Entwicklungsländern bessert.
Gesundheit ist ein Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlergehens und nicht nur das Fehlen von Krankheit oder Gebrechen.
Deutsches Engagement
Um das Ziel der allgemeinen Gesundheitsversorgung zu verwirklichen, konzentriert sich die deutsche Entwicklungspolitik auf vier inhaltliche Schwerpunkte: die Stärkung von Gesundheitssystemen, die Reduzierung der Mütter- und Kindersterblichkeit, die Bekämpfung von HIV (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)/Aids und die Vorbeugung von übertragbaren Krankheiten und Epidemien. Der regionale Schwerpunkt liegt auf Partnerländern in Subsahara-Afrika.
Hintergrund Situation ist inakzeptabel
Im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der Vereinten Nationen (UN-Sozialpakt) heißt es in Artikel 12:
„Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf das für ihn erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit an. Die von den Vertragsstaaten zu unternehmenden Schritte zur vollen Verwirklichung dieses Rechts umfassen die erforderlichen Maßnahmen
a) zur Senkung der Zahl der Totgeburten und der Kindersterblichkeit sowie zur gesunden Entwicklung des Kindes;
b) zur Verbesserung aller Aspekte der Umwelt- und der Arbeitshygiene;
c) zur Vorbeugung, Behandlung und Bekämpfung epidemischer, endemischer, Berufs- und sonstiger Krankheiten;
d) zur Schaffung der Voraussetzungen, die für jedermann im Krankheitsfall den Genuss medizinischer Einrichtungen und ärztlicher Betreuung sicherstellen.“
Diese eindeutig definierten Rechte werden bisher nicht umfassend verwirklicht. Auch wenn sich die Situation in den vergangenen Jahrzehnten schon enorm verbessert hat, ist sie noch inakzeptabel: Jeden Tag sterben weltweit fast 15.000 Kinder im Alter von unter fünf Jahren – die meisten an Krankheiten, die vermieden oder behandelt werden könnten.
Mehr als 800 Mädchen und Frauen sterben jeden Tag im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft oder Geburt, weil es in ihrem Land keine ausreichende medizinische Betreuung für sie gibt. Sehr viele Menschen sterben noch immer an den Folgen von Aids (rund 690.000 im Jahr 2019). Und viele Millionen müssen noch immer unter hygienischen Bedingungen leben, die Krankheiten verursachen.
So hatten 2017 rund 785 Millionen Menschen nicht einmal Zugang zu einer Basis-Trinkwasserversorgung und rund zwei Milliarden Menschen lebten ohne eine sanitäre Basisversorgung.
Das Menschenrecht auf Gesundheit wird durch diese Verhältnisse verletzt. Für die betroffenen Entwicklungsländer ist das eine humanitäre Katastrophe – und für den Rest der Menschheit eine große moralische Herausforderung.
Allgemeine Gesundheitsversorgung
Die Verwirklichung des Menschenrechts auf Gesundheit kann nur auf Grundlage einer allgemeinen Gesundheitsversorgung (englisch: Universal Health Coverage, UHC) erfolgen. Sie stellt sicher, dass jeder Mensch Zugang zu gesundheitsbezogenen Informationen, zu grundlegenden Gesundheitsdiensten sowie zu wirksamen, hochwertigen und bezahlbaren Arzneimitteln und Impfstoffen hat. Außerdem muss jede und jeder die Möglichkeit haben, sich gegen finanzielle Risiken im Krankheitsfall abzusichern.
Die Erreichung einer allgemeinen Gesundheitsversorgung ist in Ziel 3 der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) verankert und steht im Mittelpunkt des gesundheitspolitischen Engagements des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).
Gesundheit in der Agenda 2030
Mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und ihren 17 Zielen (Sustainable Development Goals, SDGs) hat die internationale Staatengemeinschaft im Jahr 2015 ihren Willen ausgedrückt, globale Herausforderungen gemeinsam zu lösen und auf eine sozial, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Entwicklung hinzuwirken.
Das dritte Ziel der Agenda lautet: „Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern.“ Es umfasst 13 Unterziele.
Handlungsleitend für die deutsche Entwicklungszusammenarbeit sind vor allem die Unterziele zur
- Reduzierung der Müttersterblichkeit (SDG 3.1),
- zur Senkung der Neugeborenen- und Kindersterblichkeit (SDG 3.2),
- zur Beendigung von Epidemien wie HIV, Tuberkulose und Malaria und zur Bekämpfung anderer übertragbarer Krankheiten (SDG 3.3),
- zur Verwirklichung sexueller und reproduktiver Gesundheit (SDG 3.7)
- und zur Erreichung einer allgemeinen Gesundheitsversorgung (SDG 3.8).
Der Text der Agenda 2030 betont ausdrücklich die Querbezüge zwischen den verschiedenen Lebensbereichen. Darum zählt ein sektorübergreifendes Handeln zu den Prinzipien der deutschen Entwicklungspolitik. In allen Gesundheitsprogrammen und -projekten werden Anknüpfungspunkte zu Bereichen wie Bildung, soziale Sicherung, Ernährung, Wasser, Gleichstellung der Geschlechter, Klima und Umwelt, Wirtschaft und Beschäftigung sowie gute Regierungsführung berücksichtigt.
- Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung Interner Link
- One Health Interner Link
- Kindergesundheit und Jugendgesundheit Interner Link
- Infektionskrankheiten Interner Link
- Gemeinsames Engagement gegen Pandemien Interner Link
- Gemeinsam gegen HIV und Aids Interner Link
- Körperliche Selbstbestimmung und reproduktive Gesundheit Interner Link