Kinder- und Jugendrechte
Zusätzlich zu den allgemeinen Menschenrechten (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen), die allen Menschen zustehen (zum Beispiel das Recht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit oder das Recht auf Gesundheit (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)), gibt es Rechte, die speziell Kindern und Jugendlichen aufgrund ihres Alters zustehen. Diese Rechte wurden 1989 in der UN-Kinderrechtskonvention (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) völkerrechtlich verbindlich formuliert. Dazu zählen beispielsweise das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung, das Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung sowie das Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht. Im „besten Interesse des Kindes“ zu handeln, ist ein zentrales Prinzip der Kinderrechtskonvention, an das sich staatliche Behörden zum Schutz der Kinderrechte halten müssen.
Der Einsatz für die Rechte der Kinder ist eine zentrale Aufgabe der Entwicklungspolitik. Das BMZ (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) ist insbesondere in den Bereichen Bildung (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen), Partizipation (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen), Gesundheit und Umwelt (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) aktiv. Es engagiert sich im Kampf gegen Kinderarbeit, gegen den Einsatz von Kindersoldatinnen und -soldaten (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) sowie gegen Kinderhandel, sexuelle Gewalt und weibliche Genitalverstümmelung (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen).
Ausführliche Informationen zum entwicklungspolitischen Einsatz für die Kinder- und Jugendrechte finden Sie hier.
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