Frauenrechte

Ein Grundsatz der Menschenrechte (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) ist ihre Universalität, also ihre Allgemeingültigkeit: Die Menschenrechte gelten überall und für alle Menschen, unabhängig vom Geschlecht oder anderen Eigenschaften. Werden Frauen benachteiligt, ist das ein Verstoß gegen ihre Menschenrechte. Dennoch geschieht das noch immer in allen Regionen der Welt. So sind Frauen zum Beispiel einem höheren Armutsrisiko ausgesetzt – die Mehrheit der in Armut (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) lebenden Menschen ist weiblich. Weltweit erledigen Frauen den deutlich größeren Teil unbezahlter Sorge- und Pflegearbeit und sie erhalten durchschnittlich etwa 20 Prozent weniger Gehalt bei gleicher oder gleichwertiger Erwerbsarbeit als Männer. Nur etwa ein Viertel aller Parlamentsabgeordneten der Welt sind Frauen; nur wenige Frauen bekleiden das Amt einer Staats- oder Regierungschefin.

Die Förderung der Gleichberechtigung der Geschlechter ist ausdrückliches Ziel, übergreifende Aufgabe und Querschnittsthema der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen). Das BMZ (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) fördert deshalb vielfältige Maßnahmen zum Abbau der Diskriminierung von Mädchen und Frauen. Mehr zum Thema finden Sie hier.

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