Ernährung
Das Recht auf Nahrung ist ein Menschenrecht (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen). Alle Staaten und Regierungen haben die Pflicht, dieses völkerrechtlich verankerte Recht für ihre Bürgerinnen und Bürger zu verwirklichen. Dennoch hatten laut dem Welternährungsbericht 2024 der FAO (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) im Jahr 2023 weltweit etwa 2,33 Milliarden Menschen keinen regelmäßigen Zugang zu ausreichenden, sicheren und nahrhaften Lebensmitteln. Zwischen 713 und 757 Millionen Menschen litten 2023 unter Hunger (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen). Die Hauptursachen für diese Situation sind Armut (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen), Kriege und Konflikte. Aber auch die Folgen des Klimawandels (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) tragen dazu bei.
Ernährungssicherung ist ein Schwerpunkt der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen). Sie unterstützt die Partnerländer dabei, die Ernährungslage ihrer Bevölkerung zu verbessern und langfristig zu sichern, ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber Krisen und Katastrophen zu erhöhen, die ländlichen Räume (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) zu entwickeln und die natürlichen Produktionsgrundlagen (Fischgründe, Wasser, Boden (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen), Klima (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen), biologische Vielfalt (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)) zu erhalten.
Ausführliche Informationen über entwicklungspolitische Ansätze zur Ernährungssicherung finden Sie hier.
- Externer Link: Bericht „The State of Food Security and Nutrition in the World (Externer Link)“ (englisch)