WSK-Rechte
Die Abkürzung „WSK-Rechte“ steht für die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte. Völkerrechtlich verankert sind sie im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)). Der Pakt verpflichtet Staaten dazu, Schritt für Schritt den diskriminierungsfreien Zugang zu den WSK-Rechten zu gewährleisten, darunter die Rechte auf Gesundheit (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen), Bildung (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen), Arbeit, Wohnen, Wasser (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen), Sanitärversorgung und Teilhabe am kulturellen Leben. Die WSK-Rechte sind somit die Grundlage für menschenwürdige Lebensverhältnisse und die Chance auf gesellschaftliche Teilhabe.