Kinderrechtsabkommen und -strategien (nach Regionen)
Europa
Der Europarat (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) legte 2022 seine vierte Kinderrechtsstrategie vor („Strategie von Rom“). Sie basiert auf der Kinderrechtskonvention (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) der Vereinten Nationen und gilt für den Zeitraum bis 2027. Formuliert werden darin Ziele in den Bereichen Freiheit von Gewalt, Chancengleichheit und soziale Inklusion, sichere Nutzung von Technologien, kindgerechte Justiz, politische und rechtliche Teilhabe sowie Rechte in Krisen- und Notsituationen.
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Ähnliche Themen umfasst die EU-Kinderrechtsstrategie, die 2021 von der Europäischen Kommission (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) verabschiedet wurde. Sie soll dazu beitragen, Kinder besser zu schützen, sie bei der Wahrnehmung ihrer Rechte zu unterstützen und bei der EU-Politikgestaltung in den Mittelpunkt zu stellen.
Ergänzt wird die Strategie durch die Europäische Garantie für Kinder. Sie formuliert Leitlinien für die Mitgliedsstaaten, wie Personen unter 18 Jahren unterstützt werden sollten, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind.
Mehr als 10.000 Kinder und Jugendliche waren an der Erarbeitung der beiden Dokumente beteiligt.
Externe Links:
- EU-Kinderrechtsstrategie (PDF 1,4 MB) (Externer Link)
- Europäische Garantie für Kinder (PDF 646 KB) (Externer Link)
- Weiterführende Informationen zur Europäischen Garantie für Kinder (Externer Link)
Afrika
In Anlehnung an die UN-Kinderrechtskonvention trat 1999 die Afrikanische Charta über die Rechte und das Wohl des Kindes in Kraft (African Charter on the Rights and Welfare of the Child). Viele Artikel der beiden Konventionen ähneln sich. Im Gegensatz zur UN-Kinderrechtskonvention enthält die afrikanische Kinderrechtscharta allerdings keinen Anspruch auf soziale Sicherung. Dafür garantiert sie einige zusätzliche Rechte, zum Beispiel das Verbot schädlicher kultureller Praktiken, welche die Gesundheit des Kindes beeinträchtigen (Artikel 21). Ein Beispiel für solche schädlichen Praktiken ist die weibliche Genitalverstümmelung (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen).
2006 nahm die Afrikanische Union die Afrikanische Jugendcharta (African Youth Charter) an. Sie trat 2009 in Kraft und garantiert den Schutz und die Förderung der Rechte junger Menschen zwischen 15 und 35 Jahren.
Sowohl die afrikanische Kinderrechtscharta als auch die Jugendcharta verweisen auf die Pflichten junger Menschen gegenüber der Familie, der Gesellschaft, dem Staat und der internationalen Gemeinschaft.
Externe Links:
- Afrikanische Charta über die Rechte und das Wohl des Kindes (PDF 532 KB, englisch) (Externer Link)
- Afrikanische Jugendcharta (PDF 6,1 MB, englisch) (Externer Link)
Pazifik und Lateinamerika
Die Pazifische Jugendcharta (Pacific Youth Charter) von 2006 und die Iberoamerikanische Jugendrechtskonvention (Convencion Iberoamericana de Derechos de los Jovenes) von 2008 orientieren sich ebenfalls an den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention und passen sie regionalen Bedürfnissen an. Die Pazifische Jugendcharta wurde auf dem ersten Pazifischen Jugendfestival von rund 1.000 jungen Menschen aus 25 Ländern und Gebieten des pazifischen Raums erarbeitet. Während sich die Iberoamerikanische Jugendrechtskonvention an Menschen zwischen 15 und 24 Jahren richtet, macht die Pazifische Jugendcharta keine Angaben zum Alter ihrer Zielgruppe.
Externe Links: