Stadtentwicklung Förderliche Rahmenbedingungen für lebenswerte Städte
Governance
Der erste von drei Eckpfeilern für eine nachhaltige Stadtentwicklung ist eine gute und abgestimmte Zusammenarbeit zwischen den verantwortlichen Regierungsebenen und Verwaltungen. Geleitet von den Grundsätzen guter Regierungsführung (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen), fördert Deutschland den Austausch zwischen diesen Institutionen und den Dialog mit der Zivilgesellschaft (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen), Interessensverbänden und der privaten Wirtschaft.
Unterstützt werden zum Beispiel Verwaltungsreformen, Dezentralisierungsprozesse und die Erarbeitung nationaler Stadtentwicklungsstrategien. Ziel ist, dass lokale Anforderungen und Bedürfnisse in der nationalen Politik angemessen berücksichtigt werden.
In vielen Städten und Kommunen gibt es zu wenig Personal, das für diese Aufgaben ausgebildet ist, auch leistungsfähige Verwaltungsstrukturen fehlen. Durch eine kontinuierliche Beratung und Begleitung unterstützt das BMZ seine Partner dabei, Trainingsangebote zu entwickeln, Netzwerke aufzubauen und Informations- und Schulungsmaterialien zu erarbeiten.
Integrierte Stadtplanung
Der zweite Eckpfeiler förderlicher Rahmenbedingungen ist die integrierte Stadtplanung. Darunter versteht das BMZ die Zusammenarbeit zwischen Regierungsebenen, verschiedenen Akteuren und Vertreterinnen und Vertretern unterschiedlicher Räume und Regionen. Um die begrenzten finanziellen und personellen Mittel wirkungsvoll einsetzen und Synergien nutzen zu können, ist zum Beispiel eine gute Kooperation von Städten mit ihrem Umland wichtig.
Städte sind weltweit mit ähnlichen Herausforderungen konfrontiert – insbesondere mit Blick auf den Klimawandel und soziale Ungleichheiten. Daher ist die Zusammenarbeit von Städten in nationalen und internationalen Netzwerken von großer Bedeutung. Sie dient zum einen dem Austausch von Wissen und Erfahrungen. Zum anderen können Städte und Kommunen, die sich miteinander vernetzen, mit geeinter Stimme sprechen, um die nationale Politik besser mitzugestalten oder ihre Interessen wirkungsvoller in internationale Prozesse einzubringen.
Bei der Planung und Umsetzung städtebaulicher Maßnahmen ist es wichtig, alle Gruppen der städtischen Gesellschaft zu integrieren. Im Sinne des Leitbildes der Agenda 2030 (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) „leave no one behind“ (niemanden zurücklassen) liegt der Fokus der deutschen Entwicklungszusammenarbeit dabei auf der Stärkung benachteiligter Menschen, insbesondere von Frauen, Kindern und Jugendlichen, Menschen mit Behinderung, ethnische Minderheiten sowie Migrantinnen und Migranten.
Stärkung kommunaler Finanzen
Für die rasante Urbanisierung, den erforderlichen Strukturwandel und die Anpassung an den Klimawandel wird viel Geld benötigt. Die meisten Städte sind nicht in der Lage, sämtliche Investitionen eigenständig zu finanzieren und sind daher auf nationale Zuwendungen und Unterstützung von außen angewiesen. Derzeit fehlen dafür jährlich weltweit etwa eine Billion US-Dollar, insbesondere in den afrikanischen Staaten südlich der Sahara und in Südasien.
Die Stärkung kommunaler Finanzen ist daher der dritte Eckpfeiler für die Schaffung förderlicher Rahmenbedingungen nachhaltiger Stadtentwicklung.
Entsprechend den Regeln einer guten finanziellen Regierungsführung unterstützt das BMZ eine Politik der sogenannten Fiskaldezentralisierung – also einer angemessenen und sachgerechten Beteiligung der Kommunen an den öffentlichen Einnahmen. Die Kommunen erhalten dadurch zuverlässige und transparente Geldzuweisungen der Zentralregierung und haben bessere Möglichkeiten, die Mittel einzuplanen und ihre Eigeneinnahmen zu erhöhen.
Deutschland unterstützt die Städte außerdem beim Aufbau eines transparenten und rechenschaftspflichtigen Finanzmanagements. Auf diese Weise bauen sie Vertrauen in ihre Verwaltung auf und verbessern ihren Zugang zu privaten Investoren, zum Kapitalmarkt, zu lokalen und regionalen Entwicklungsbanken und internationalen Entwicklungsprogrammen (siehe auch Städtische Klimafinanzierung sowie Internationale Partnerschaften).
Stand: 15.04.2024