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Demokratie – Voraussetzung für Entwicklung
Demokratie stärken
Deutschland hat mit mehr als der Hälfte seiner Kooperationsländer eine Entwicklungszusammenarbeit mit dem Schwerpunkt „Demokratie, Zivilgesellschaft, öffentliche Verwaltung (Governance)“ vereinbart.
Im Kern geht es bei allen Fördermaßnahmen dieses Schwerpunkts um die Unterstützung politischer Reformprozesse. Die Bundesrepublik orientiert sich dabei am demokratischen Rechtsstaat und am Prinzip der sozialen Marktwirtschaft. Ziel ist, die Rechtmäßigkeit und Transparenz staatlichen Handelns zu erhöhen und die Kontrolle über die Machtausübung zu verbessern.
Wichtige Aspekte des deutschen Engagements sind der Schutz, die Achtung und Gewährleistung der Menschenrechte, die Förderung von Meinungs- und Pressefreiheit und die Bekämpfung von Korruption und Amtsmissbrauch. Ein weiterer Schwerpunkt liegt darin, gesellschaftlich benachteiligte Bevölkerungsgruppen zu stärken und ihnen politische Mitwirkung zu ermöglichen.
Förderung politischer Teilhabe
Nur wenn arme und benachteiligte Bevölkerungsgruppen die Möglichkeit haben, ihre Interessen zu artikulieren und politische Prozesse mitzugestalten, lässt sich Armut wirkungsvoll bekämpfen. Politische Teilhabe bedeutet, dass alle Mitglieder einer Gesellschaft – über die Teilnahme an freien, allgemeinen und fairen Wahlen hinaus – an politischen Entscheidungen beteiligt werden. Die Entscheidungsfindung muss transparent und nachvollziehbar sein. Denn Reformen können nur dann langfristig wirken, wenn sie von den Bürgerinnen und Bürgern als rechtmäßig beurteilt und mitgetragen werden.
Deutschland engagiert sich unter anderem für:
- die Stärkung der Zivilgesellschaft (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen), indem der Aufbau zivilgesellschaftlicher Organisationen und die politische Mitwirkung der Bevölkerung unterstützt werden,
- die Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Staates, beispielsweise indem staatliche Akteure in die Lage versetzt werden, mit Bürgerbeteiligung kompetent umzugehen, sowie für
- die Schaffung von öffentlichen Einrichtungen und gesetzlichen Grundlagen, die politische Teilhabe ermöglichen.
Kooperation mit staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren
Die Strategien und konkreten Formen der Entwicklungszusammenarbeit richten sich nach der Ausgangslage im Partnerland. Zeigt sich die Regierung entwicklungsorientiert, wird sie dabei unterstützt, den Staat zu modernisieren und demokratische Prinzipien einzuführen oder zu festigen. Außerdem werden die wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen verbessert, die eine Demokratisierung begünstigen.
Handelt es sich dagegen um ein Regime, das seinen Machterhalt durch staatliche Gewalt und Unterdrückung sichert, ist eine Zusammenarbeit mit Regierung und Verwaltung nicht möglich. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit konzentriert sich dann auf die Förderung nichtstaatlicher Reformkräfte und die Stärkung der Zivilgesellschaft. Wichtige Partner in der Zusammenarbeit sind dabei die politischen Stiftungen.
Außerdem nutzt Deutschland Wege der multilateralen Zusammenarbeit, um Demokratisierung zu fördern. Unterstützt werden unter anderem entsprechende Programme der Vereinten Nationen und der Europäischen Union, zum Beispiel der Democratic Governance Thematic Trust Fund des UN-Entwicklungsprogramms (UNDP) und das Europäische Finanzierungsinstrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR).