Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
Zusätzlich zu den Grundrechten, die in den internationalen Menschenrechtsverträgen festgelegt sind, setzen die Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)) universelle Mindeststandards für menschenwürdige Arbeit. Sie sind unabhängig vom Entwicklungsstand eines Landes gültig und umfassen die vier Bereiche Vereinigungsfreiheit, Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf, Abschaffung der Kinderarbeit und Beseitigung der Zwangsarbeit. Diese Grundprinzipien wurden in acht Übereinkommen, den sogenannten Kernarbeitsnormen, festgehalten.
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- Stichwort: Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (ILO-Konvention 138) (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)
- Stichwort: Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (ILO-Konvention 182) (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)