Europäische Gemeinschaft (EG)
Die Europäische Gemeinschaft entstand 1957 mit den Römischen Verträgen als Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG). Mit Gründung der Europäischen Union (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) im Jahre 1993 (Vertrag von Maastricht) wurde die EWG in EG umbenannt. Bis 2009 verfügte die EG innerhalb der Europäischen Union über eine eigene Rechtspersönlichkeit und damit völkerrechtliche Handlungsfähigkeit. Erst mit dem Vertrag von Lissabon 2009 wurde die Existenz der EG beendet, ihre Rechtsnachfolgerin wurde die Europäische Union (EU).
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