Sozialstandards

Als Sozialstandards können sowohl gesetzliche Regelungen als auch sämtliche Übereinkommen zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen betrachtet werden, die auf die Verbesserung der Situation der Beschäftigten abzielen. Sie reichen von tarifvertraglich festgelegten Löhnen und Urlaubsregelungen über Gesetze zur Sozialversicherungspflicht bis zu Vorschriften über Sicherheitsvorkehrungen am Arbeitsplatz.

Sozialstandards sind grundlegende Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dazu gehören auch die sogenannten Kernarbeitsnormen (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen): das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit, die Vereinigungsfreiheit, das Recht, Gewerkschaften zu gründen, das Recht auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit von Frauen und Männern und die Beseitigung von Diskriminierung im Arbeitsleben.

Um sich kurzfristig Wettbewerbsvorteile zu verschaffen, werden in manchen Entwicklungsländern (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) die Sozialstandards missachtet. Deutschland setzt sich für die weltweite Durchsetzung dieser Standards ein, denn ihre Einhaltung ist ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Lebensbedingungen in den Partnerländern der Entwicklungszusammenarbeit (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)und zur Minderung der Armut (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen). Viele Unternehmen haben inzwischen festgestellt, dass Sozialstandards auch ein Wettbewerbsvorteil sein können.

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