UN-Sonderverfahren

Für die Untersuchung der Menschenrechtslage (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) in bestimmten Ländern und für besonders menschenrechtsrelevante Themen kann der UN-Menschenrechtsrat (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) Sonderberichterstatterinnen und Sonderberichterstatter, Arbeitsgruppen von Sachverständigen oder unabhängige Expertinnen und Experten einsetzen. Je nach Auftrag besuchen sie beispielsweise Gefängnisse, befragen Betroffene von Menschenrechtsverletzungen, treten in den Dialog mit Behörden und Zivilgesellschaft (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) und formulieren anschließend Empfehlungen für einen besseren Menschenrechtsschutz. Im Rahmen thematischer Mandate befassen sie sich unter anderem mit Meinungsfreiheit, Folter, Religionsfreiheit, extremer Armut (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen), Kinderhandel, Bildung (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) und dem Recht auf Nahrung (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen).

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