Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
Der Ausschuss für Menschenrechte (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) und humanitäre Hilfe ist ein Gremium des Deutschen Bundestags. Er gehört zu den ständigen Ausschüssen, die der Bundestag in seiner aktuellen Wahlperiode eingesetzt hat. In Ausschüssen konzentrieren sich die Abgeordneten jeweils auf ein Teilgebiet der Politik und bereiten Bundestagsentscheidungen fachlich vor.
Die zentralen Aufgaben des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe sind die Überprüfung der Menschenrechtspolitik der Bundesregierung im In- und Ausland sowie die Beratung von parlamentarischen Initiativen mit Menschenrechtsbezug. Auch die humanitären Folgen von Naturkatastrophen und Kriegen werden im Ausschuss diskutiert, um die deutsche Beteiligung an Hilfsmaßnahmen besser beurteilen zu können. Der Ausschuss behandelt vorwiegend Menschenrechtsfragen in Schwellen- (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) und Entwicklungsländern (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen).
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