Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen (GATT)

Das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (General Agreement on Tariffs and Trade, GATT) trat 1948 in Kraft und bestimmte annähernd 50 Jahre lang die Regeln des internationalen Handels. Ziel des multilateralen (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) Abkommens war die Förderung der weltwirtschaftlichen Entwicklung und des Wohlstands durch den Abbau von Handelshemmnissen (etwa Zöllen und Subventionen) und die Schlichtung von Handelskonflikten.

Das GATT-Sekretariat wurde 1995 durch die neu gegründete Welthandelsorganisation (WTO) (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) abgelöst. Das Abkommen bleibt jedoch ein wichtiges Vertragswerk für den internationalen Handel und wird innerhalb der WTO weiterentwickelt.