Welthandelsorganisation (WTO)

Neben dem Internationalen Währungsfonds (IWF) (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) und der Weltbankgruppe (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) ist die Welthandelsorganisation (World Trade Organization, WTO) eine der zentralen Organisationen der Weltwirtschaftsordnung. Sie ist als einzige internationale Organisation dafür zuständig, Regeln für den internationalen Handel (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) zu formulieren. Die WTO-Verträge umfassen unter anderem Regeln für den Güterhandel, den Handel mit Dienstleistungen und den Schutz geistigen Eigentums. Vorrangiges Ziel der WTO ist der Abbau aller Hemmnisse, die den weltweiten Handel behindern.

Informationen über die Zusammenarbeit des BMZ mit der WTO finden Sie hier.