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Menschenrechte Rechte Indigener Völker
Indigene Völker sind überproportional stark von den negativen Auswirkungen der Globalisierung und des Klimawandels betroffen. Unter anderem werden ihre Lebensräume durch die Agrar- und die Rohstoffindustrie bedroht. Zugleich birgt ihr traditionelles Wissen über Ökosysteme und die Pflanzen- und Tierwelt ein wichtiges Potenzial für Wald- und Klimaschutz: Indigene Völker schützen rund 80 Prozent der weltweit verbleibenden Biodiversität.
Rechte indigener Völker Der deutsche Beitrag
Der Schutz der Rechte Indigener Völker ist ein zentraler Bestandteil des 2011 vorgelegten Menschenrechtskonzepts des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Mit der Ratifizierung der ILO-Konvention 169 zu Indigenen Völkern (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) hat Deutschland 2021 bekräftigt, sich international und in Partnerländern für die Rechte Indigener Völker einzusetzen. Für die deutsche Entwicklungspolitik ist die aktive Beteiligung Indigener Völker eine wichtige Voraussetzung für die Wahrung ihrer individuellen und kollektiven Menschenrechte. Über die Mitwirkung in den Gremien der Vereinten Nationen hinaus nutzt das BMZ seine bilateralen Kontakte zu Ländern mit indigener Bevölkerung, um sich im Politikdialog für deren Belange einzusetzen.
Das BMZ-Engagement konzentriert sich auf vier Handlungsfelder:
1. Menschenrechte
Das BMZ unterstützt die Globale Initiative zur Bekämpfung und Prävention von Kriminalisierung und Straflosigkeit gegen Indigene Völker (Global Initiative to Address and Prevent Criminalization and Impunity against Indigenous Peoples). Die Kampagne stellt die Verletzung kollektiver Rechte Indigener Völker und die Notwendigkeit entsprechender Präventionsmaßnahmen und Lösungsstrategien in den Mittelpunkt.
Außerdem fördert das BMZ Ansätze zur Umsetzung des Prinzips der freien, vorherigen und informierten Zustimmung (FPIC) Indigener Völker. Dazu zählen zum Beispiel FPIC-Protokolle (Externer Link), die von indigenen Gemeinschaften in Brasilien, Peru und Kolumbien entwickelt wurden. Die Protokolle tragen dazu bei, Interessenskonflikte gewaltfrei zu lösen.
2. Klimaschutz
Mit dem IPLC Forest Tenure Pledge (Externer Link) von 1,7 Milliarden US-Dollar (von 2021 bis 2025) bei der COP26 (2021) hat Deutschland mit 23 Geberregierungen und Stiftungen zugesichert, den Beitrag Indigener Völker und lokaler Gemeinschaften zum Biodiversitäts- und Klimaschutz sowie ihre Landrechte zu fördern. Darüber hinaus beteiligt sich Deutschland maßgeblich am Grünen Klimafonds (Green Climate Fund (Externer Link), GCF) und an der Globalen Umweltfazilität (Global Environment Facility (Externer Link), GEF). Beide Klimafonds haben mit deutscher Unterstützung wichtige Standards zu den Rechten Indigener Völkern gesetzt. Zusätzlich bindet das BMZ in seinen Biodiversitätsprojekten der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit Indigene Völker und die lokale Bevölkerung ein.
Zudem fördert das BMZ in seinen Biodiversitätsprojekten der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit die effektive Beteiligung Indigener Völker und der lokalen Bevölkerung.
3. Waldschutz
Das BMZ beteiligt sich mit 20 Millionen Euro am Weltbank-Fonds ENABLE (Externer Link)(Enhancing Access to Benefits while Lowering Emissions), um unter anderem die Teilhabe Indigener Völker und lokaler Gemeinschaften an der internationalen Klimafinanzierung gezielt zu fördern.
In den drei großen Regenwaldregionen Amazonien, Kongo-Becken und Südostasien unterstützt das BMZ die Partnerländer bei der partizipativen Bewirtschaftung von Waldschutzgebieten, was zum Schutz der Rechte lokaler und indigener Gemeinschaften beiträgt.
4. Landrechte
Das BMZ unterstützt die Rights and Resources Initiative (Externer Link) (RRI) zur Sicherung von Land- und Forstnutzungsrechten von indigenen Gruppen, Gemeinden und Frauen sowie die International Land Coalition (Externer Link) (ILC), die durch ihre Maßnahme auch die Landrechte Indigener Völker fördert.
Das BMZ unterstützt Indigene Völker in der Mekong-Region dabei, einen besseren Zugang zu Land zu erhalten und ihren Landbesitz rechtlich abzusichern.
Fachlicher Hintergrund
Ausgrenzung und Diskriminierung
In den meisten Staaten sind Indigene Völker weitgehend vom politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben ausgeschlossen und spüren bis heute historisch bedingte Diskriminierung. Ihr Lebensstandard liegt häufig deutlich unterhalb dem der ärmsten Schichten der nicht-indigenen Bevölkerung. In vielen Ländern werden die Kollektivrechte Indigener Völker verletzt, insbesondere das Recht auf Selbstbestimmung und auf freie Verfügung über natürliche Ressourcen. Auch gegen individuelle Menschenrechte wird verstoßen, zum Beispiel im Bereich Landbesitz und -nutzung.
Ein besorgniserregender globaler Trend ist die zunehmende Zahl von Angriffen gegen Indigene sowie die Bedrohung und Kriminalisierung Indigener Völker im Zusammenhang mit Großprojekten in den Bereichen Bergbau, Agrarindustrie, Infrastruktur, Wasserkraft und Forstwirtschaft. Nach Angaben der Nichtregierungsorganisation (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) Global Witness sind indigene Land- und Umweltschutzaktivistinnen und -aktivisten einem besonders hohen Risiko ausgesetzt, Opfer von Gewalttaten zu werden.
Selbstbestimmung und Teilhabe
Nachhaltige Entwicklung (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) kann nur erreicht werden, wenn Indigene Völker aktiv partizipieren (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) können, ihre kollektiven Beteiligungsrechte gewährleistet sind und sie in alle sie betreffenden Entscheidungen einbezogen werden. Nur dann können sie ihr Recht auf kulturell angemessene Bildung und Gesundheitsversorgung, politische Teilhabe und Selbstverwaltung verwirklichen.
In bestimmten Fällen muss das Prinzip der freien, vorherigen und informierten Zustimmung (free, prior and informed consent, FPIC) eingehalten werden. Dies gilt vor allem dann, wenn weitreichende politische Maßnahmen große Auswirkungen auf indigenes Land oder Ressourcen haben und damit die wirtschaftliche Grundlage für das Überleben der indigenen Bevölkerung gefährden.
Mit dem übergeordneten Prinzip „Niemanden zurücklassen“ (leave no one behind) der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) haben sich alle Staaten dazu verpflichtet, Indigene Völker zu stärken.
Abkommen, Initiativen, Leitlinien
Es gibt zahlreiche internationale Abkommen, Plattformen und Leitlinien zum Schutz der Rechte Indigener Völker. Hier finden Sie eine Übersicht.
Stand: 31.08.2022