Rechte indigener Völker Abkommen, Initiativen, Leitlinien

Es gibt eine Reihe internationaler Abkommen, Initiativen, Plattformen und Leitlinien zum Schutz der Rechte indigener Völker. Eine Übersicht:

Die Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker (Externer Link) (United Nations Declaration on the Rights of Indigenous Peoples, UNDRIP) dient als internationaler Referenzrahmen, ist jedoch völkerrechtlich nicht bindend. Das Abkommen wurde im September 2007 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen und würdigt die jahrelangen Anstrengungen der Vertretungen indigener Völker, innerhalb der internationalen Gemeinschaft ein stärkeres Bewusstsein für die Situation der Indigenen zu schaffen. Ein Drittel der Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) steht im Zusammenhang mit der UN-Erklärung über die Rechte indigener Völker.

Das Übereinkommen 169 (Externer Link) über indigene Völker der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)) aus dem Jahre 1989 ist das einzige rechtlich bindende internationale Vertragswerk, das einen umfassenden Schutz der Rechte indigener Völker zum Gegenstand hat. Deutschland hat die ILO-Konvention 169 im Jahr 2021 ratifiziert, 2022 trat die Ratifikation in Kraft. Das Übereinkommen wurde bislang von 24 Staaten, vor allem in Lateinamerika, ratifiziert.

Der UN-Sonderberichterstatter für die Rechte der indigenen Völker (Externer Link) ist dem Menschenrechtsrat in Genf zugeordnet. Er unterstützt die Belange indigener Völker und beurteilt ihre Situation durch regelmäßige Besuche vor Ort. Außerdem berichtet er über Missstände und fördert die Ausarbeitung von Gesetzen, Regierungsprogrammen und Vereinbarungen, die internationale Standards bezüglich der Rechte indigener Völker umsetzen.

Das Ständige Forum für indigene Angelegenheiten (Externer Link) (United Nations Permanent Forum on Indigenous Issues, UNPFII) tritt als beratendes Organ des Wirtschafts- und Sozialrats der Vereinten Nationen unter breiter indigener Beteiligung seit 2002 jährlich in New York zusammen. Es erlässt Empfehlungen an die Mitgliedsstaaten, wie die Lage der indigenen Völker in Bezug auf wirtschaftliche und soziale Entwicklung, Kultur, Umwelt, Bildung, Gesundheit und Menschenrechte verbessert werden kann.

Der Expertenmechanismus für die Rechte indigener Völke (Externer Link)r (Expert Mechanism on the Rights of Indigenous Peoples, EMRIP) tagt seit 2008 unter dem Dach des Menschenrechtsrats in Genf und unterstützt die Rechte und Interessen indigener Völker vor allem durch Studien und Empfehlungen. Das Gremium setzt sich aus sieben unabhängigen Expertinnen und Experten zusammen. Einmal im Jahr halten sie eine Sitzung ab, an der Vertreterinnen und Vertreter von Staaten, indigenen Völkern und ihren Organisationen, der Zivilgesellschaft (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen), zwischenstaatlichen Organisationen und der Wissenschaft teilnehmen.

Der von den Vereinten Nationen ausgerufene Tag der indigenen Völker (Externer Link) am 9. August dient dazu, die Aufmerksamkeit der internationalen Gemeinschaft auf die Rechte der Indigenen zu lenken. Die Vereinten Nationen riefen zudem zwei UN-Dekaden der indigenen Völker aus (1995 bis 2004 und 2005 bis 2014) und richteten 2014 erstmals eine Weltkonferenz indigener Völker aus.

Die 2012 von den Vereinten Nationen beschlossenen Freiwilligen Leitlinien für die verantwortungsvolle Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern (Voluntary Guidelines on the Responsible Governance of Tenure of Land, Fisheries and Forests in the Context of National Food Security (Externer Link)) sind das erste global gültige völkerrechtliche Instrument, das den sicheren und gerechten Zugang zu natürlichen Ressourcen regelt und sich dabei auch mit dem Thema Landaneignung durch Investoren („Landgrabbing“) befasst.

Die zur Weltbankgruppe (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) gehörende International Finance Corporation (IFC (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)) hat Schutzstandards zu ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit (Externer Link) (IFC Performance Standards) für Vorhaben mit der Privatwirtschaft formuliert. In Bezug auf die Rechte indigener Völker sind die Schutzstandards Nummer 7 zu indigenen Völkern sowie Nummer 5 zu Landerwerb und Zwangsumsiedelungen von Bedeutung.

Die Weltbank (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) hat soziale und umweltpolitische Kriterien für die Vergabe von Krediten festgelegt (Environmental and Social Standards, ESS). Von der Weltbank unterstützte Entwicklungs- und Förderprojekte müssen demnach unter anderem Arbeits- und Sozialrechte, Ressourceneffizienz und Klimaschutz berücksichtigen. Bei Vorhaben von öffentlichen Trägern ist der Umwelt- und Sozialstandard 7 (Externer Link) zu den Rechten indigener Völker zu beachten: Es muss sichergestellt werden, dass die Menschenrechte, Identität und Kultur und die natürlichen Lebensgrundlagen der indigenen Völker geschützt und nachteilige Auswirkungen von Projekten vermieden werden.