Lieferkettengesetz Gemeinsam für nachhaltige Lieferketten: Entwicklungsministerin Svenja Schulze reist nach Pakistan

Das Lieferkettengesetz wirkt für die Menschen in den Textilfabriken und führt zu guter Arbeit entlang der Produktionsketten

Pressemitteilung vom 20. August 2024 | Entwicklungsministerin Svenja Schulze bricht heute zu einer dreitägigen Reise nach Pakistan auf, einem bedeutenden Produktionsland für Textilien mit größtem Absatzmarkt in Europa. Nachhaltige und faire Lieferketten in der Textilbranche stehen im Fokus der Reise. Die Ministerin besucht in Pakistan Fabriken, in denen pakistanische Unternehmen Textilien für den deutschen Markt herstellen. Ministerin Schulze verschafft sich vor Ort ein konkretes Bild davon, wie das deutsche Lieferkettengesetz für die Menschen in Pakistan in den Textilbetrieben wirkt.


Mit Unternehmer*innen, Beschäftigen, Gewerkschaften und pakistanischen Regierungsvertreter*innen berät sie die Umsetzung unternehmerischer Sorgfaltspflichten in der Praxis und Unterstützungsmöglichkeiten auf diesem Weg. Die Bundesregierung unterstützt deutsche und pakistanische Unternehmen bereits dabei, ihren Sorgfaltspflichten nachzukommen und bei der Produktion ihrer Waren auf die Einhaltung der Menschrechte, lebenswürdige Arbeitsbedingungen und eine möglichst umweltschonende Herstellung zu achten. Diese Angebote wird Deutschland weiter ausbauen.

Arbeiterin in einer Fabrik in Bangladesch

Entwicklungsministerin Schulze: „Den meisten Menschen in Deutschland sind nachhaltige Textilen wichtig und die Beschäftigten in Pakistan haben ein Recht auf menschenwürdige Arbeitsbedingungen, faire Löhne und eine umweltschonende Produktion, die kostbares Trinkwasser schützt. Mit dem deutschen Lieferkettengesetz sind Unternehmen in der Pflicht, diese Grundsätze zu achten und auch bei ihren Zulieferern dafür einzustehen. Ich überzeuge mich in Pakistan davon, dass das Gesetz auch tatsächlich für die Menschen wirkt, auf die es ankommt. Unternehmen und Gewerkschaften entlang der Lieferketten unterstützen wir auf diesem Weg und bauen unser Angebot weiter aus. Was bereits funktioniert und wo noch Luft nach oben ist, berate ich in Pakistan direkt mit den betroffenen Beschäftigten und Unternehmerinnen und Unternehmern.“

Titelseite der Publikation: BMZ-Unterstützungsangebote für Unternehmen zur Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten für faire Lieferketten

BMZ-Unterstützungsangebote für Unternehmen zur Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten für faire Lieferketten

Dateityp PDF | Sachstandsdatum 04/2024 | Dateigröße 86 KB, Seiten 2 Seiten

Als ein global bedeutsamer Textilexporteur steht Pakistan bei der Umsetzung nachhaltiger Lieferketten im Textilsektor besonders im Fokus. Die Vorgaben des deutschen Lieferkettengesetzes sowie des Green Deals der Europäischen Union an Unternehmen entfalten für pakistanische Exportbetriebe unmittelbare Auswirkungen für die eigene Produktion, um auch weiterhin für europäische Unternehmen als Zulieferer attraktiv zu sein. Auf ihrer Reise wird die Ministerin Textilfabriken besuchen, die für deutsche und europäische Unternehmen produzieren und sich gemeinsam mit diesen auf den Weg gemacht haben, die Arbeits- und Umweltstandards ihrer Produktion zu verbessern. Im Dialog mit pakistanischen Partner*innen wird Ministerin Schulze Herausforderungen, gemeinsame Lösungsansätze und Unterstützungsmöglichkeiten beraten. Begleitet wird die Ministerin von einer Delegation mit Mitgliedern des Bundestags, Gewerkschaften und Vertreter*innen von deutschen Unternehmen, die mit Zulieferern in Pakistan an nachhaltigerer Produktion arbeiten.

Traditioneller Schal mit Ajrak-Ornament. Ajrak ist eine spezielle Form des Blockdrucks in Pakistan. Schals mit diesem Design zeigen spezielle Muster, die mit Hilfe von Stempeln hergestellt werden.

Das Entwicklungsministerium (BMZ) stellt Unternehmen – sowohl in Deutschland, als auch in den Produktionsländern – zahlreiche Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen bereit, damit sie die gesetzlichen Vorgaben zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten wirksam erfüllen und sie als Chance nutzen können. In Pakistan unterstützt das BMZ beispielsweise Unternehmen und Arbeitnehmer*innenvertretungen dabei, wirksame Beschwerdemechanismen in Betrieben einzuführen, über die Beschäftigte ihre Rechte einfordern und Verletzungen von Mindeststandards beim Arbeitsschutz melden können. Mit Vertreter*innen des Internationalen Accord, einer internationalen Vereinbarung zwischen Gewerkschaften und Unternehmen für mehr Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Textilindustrie, arbeitet das BMZ in Pakistan an der Umsetzung dieses Abkommens in der Praxis vor Ort. Das betrifft in Pakistan über 520 Fabriken, in denen mehr als 570.000 Arbeitnehmer*innen beschäftigt sind. Außerdem fördert das BMZ in pakistanischen Unternehmen umweltschonende Produktionsmethoden und Ansätze der Kreislaufwirtschaft zum Schutz von Ressourcen, allen voran sauberes Trinkwasser. Die Textilindustrie ist weltweit für rund 20 Prozent der globalen Frischwasserverschmutzung verantwortlich. Allein für ein Baumwoll-T-Shirt werden im Schnitt etwa 2.700 Liter Frischwasser verbraucht.