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Zusammenarbeit konkret Südliches Afrika: Grenzüberschreitenden Naturtourismus fördern
Nachhaltiges Management der Schutzgebiete
Die Ökosysteme im südlichen Afrika werden durch das Wachstum der Bevölkerung und die dadurch erforderliche Ausdehnung landwirtschaftlich genutzter Flächen bedroht. Die Entwaldungsrate in der Region ist die höchste in Afrika. Wilderei bleibt auch in geschützten Gebieten weiter ein Problem.
Um die Artenvielfalt zu erhalten, unterstützt die Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (SADC) die Einrichtung grenzüberschreitender Schutzgebiete und entwickelt Programme und Strategien für ihr nachhaltiges Management. Deutschland fördert diesen Prozess durch das Programm „Klimaresilienz und Management natürlicher Ressourcen“.
In Zusammenarbeit mit dem SADC-Sekretariat wird die Vermarktung der grenzüberschreitenden Schutzgebiete verbessert und werden Tourismusangebote mit internationalen und regionalen Reiseveranstaltern entwickelt. Seit 2017 erhält das südliche Afrika technische und finanzielle Unterstützung für seine Teilnahme an internationalen Tourismusmessen wie der Internationalen Tourismusbörse (ITB) in Berlin oder der „World Travel Market Africa“-Börse (WTM) in Kapstadt.
Beteiligung der lokalen Bevölkerung an der touristischen Wertschöpfung
Die lokale Bevölkerung soll von den Schutzgebieten profitieren. Grenzüberschreitende Tourismusangebote wie der Desert Kayak Trail, bei dem Touristinnen und Touristen den |Ai-|Ais/Richtersveld Transfrontier Park zwischen Namibia und Südafrika auf dem Wasser und an Land kennenlernen oder dem Kruger Nationalpark im Grenzgebiet Südafrika und Simbabwe, schaffen Arbeitsplätze.
Außerdem wird mit dem grenzüberschreitenden Wanderweg, dem Mhlumeni-Goba Eco Trail, Naturtourismus in den Ländern Eswatini und Mosambik gefördert. Die Einheimischen arbeiten als Guides, betreuen die Gäste oder kümmern sich um Unterkunft und Verpflegung der Touristinnen und Touristen.
Projektdaten
Projektlaufzeit: Januar 2021 bis Dezember 2027
Finanzvolumen: 17 Millionen Euro (davon 13 Millionen vom BMZ und vier Millionen von der EU)
Stand: 18.07.2024