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Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft Integrierte Entwicklungspartnerschaften
Zunehmend bringen private Unternehmen eigene Ressourcen in Vorhaben der finanziellen (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) und technischen Zusammenarbeit (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) ein, zum Beispiel beim Ausbau der Infrastruktur, bei der Förderung der beruflichen Bildung oder bei der Zertifizierung lokaler Produkte und Produktionsverfahren.
Durch die Einbindung von Entwicklungspartnerschaften in staatliche, also zwischen Deutschland und den Partnerländern vereinbarte Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit kann deren Wirksamkeit gesteigert werden. Kooperationen mit der Wirtschaft ermöglichen oft auch die Umsetzung größerer Programme, zum Beispiel zum Ausbau der wirtschaftlichen und sozialen Infrastruktur, zur Förderung erneuerbarer Energien oder zur Verbesserung der Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung.
Diese integrierten Entwicklungspartnerschaften (iEPW), die aus Mitteln der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit finanziert werden, können in der Regel auf besonders günstigen Voraussetzungen aufbauen. Aktivitäten von Unternehmen unterstützt das BMZ allerdings nur dann, wenn sie einen privatwirtschaftlichen Beitrag zur Entwicklung des Partnerlandes leisten und wenn sie ohne die staatliche Unterstützung nicht verwirklicht werden könnten.
Die Möglichkeiten der Zusammenarbeit sind vielfältig. Im Einzelfall hängen sie von den jeweiligen Vereinbarungen ab, die Deutschland in Regierungsverhandlungen mit dem Partnerland geschlossen hat.
Interessierte Unternehmen können sich bei der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) (GIZ) über die Möglichkeiten, in einzelnen Partnerländern aktiv zu werden, informieren.