Entwaldungsfreie Lieferketten
Für entwaldungsfreie Lieferketten muss sichergestellt sein, dass die Produktion von Agrarrohstoffen die Waldökosysteme in einem definierten Gebiet weder in ihrer Gesamtfläche noch in ihrem Zustand beeinträchtigt.
Dazu werden in den Produktionsländern förderliche Rahmenbedingungen für eine nachhaltige und entwaldungsfreie Landwirtschaft geschaffen und Monitoringsysteme für Wälder und andere wertvolle Ökosysteme aufgebaut. Unternehmen, die sich zu entwaldungsfreier Produktion verpflichten, müssen diese gemeinsam mit ihren örtlichen Zulieferern umsetzen und ein verlässliches Rückverfolgbarkeitssystem installieren.
In der New Yorker Walderklärung (Externer Link) hat sich Deutschland 2014 gemeinsam mit fast 180 weiteren Regierungen, Unternehmen und Vertretern der Zivilgesellschaft dazu verpflichtet, bis 2020 die Entwaldung zu halbieren und bis 2030 zu stoppen. 2015 hat Deutschland mit Dänemark, Frankreich, Großbritannien, den Niederlanden und Norwegen die Amsterdam-Erklärung zur Förderung entwaldungsfreier Lieferketten und eines nachhaltigen Palmölanbaus unterzeichnet. Unter anderem fordern die unterzeichnenden Parteien eine engere Abstimmung der europäischen Wald-, Agrar-, Handels- und Entwicklungspolitik.
Deutschland ist außerdem Teil der Tropischen Waldallianz (Tropical Forest Alliance (Externer Link), TFA). Innerhalb dieser globalen Partnerschaft von Regierungen, Privatwirtschaft und Zivilgesellschaft haben sich zahlreiche Konzerne dazu verpflichtet, ihre landwirtschaftlichen Lieferketten ohne Waldverluste zu gestalten. Die TFA unterstützt sie dabei.
Leitlinien der Bundesregierung
Im April 2020 hat die Bundesregierung – unter anderem auf Betreiben des BMZ – Leitlinien zur Förderung von entwaldungsfreien Lieferketten von Agrarrohstoffen (Externer Link) verabschiedet. Damit wird sich Deutschland national, international und auch in der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit noch stärker für den Waldschutz in Agrarlieferketten engagieren. Sie will Initiativen aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft fördern, mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher schaffen, eng mit anderen wichtigen Konsumländern zusammenarbeiten und Partnerländer in den Tropen beim Aufbau entwaldungsfreier Lieferketten unterstützen.
Mit den Leitlinien reagiert die Bundesregierung als erster Mitgliedsstaat formell auf die EU-Mitteilung Intensivierung der EU-Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung der Wälder in der Welt (Externer Link) vom Juli 2019. Auch der European Green Deal (Externer Link) umfasst Maßnahmen zu entwaldungsfreien Lieferketten.