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Rahmenbedingungen für ländliche Entwicklung Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft im Agrar- und Ernährungssektor
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) fördert Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft als ein wichtiges Instrument für nachhaltige Entwicklung. Durch die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft kann das BMZ zusätzliche finanzielle Mittel, Sachgüter und Fachkenntnisse für die Erreichung entwicklungspolitischer Ziele gewinnen. So werden im Partnerland langfristige Strukturen geschaffen, die auch nach Ende des Projekts weiterbestehen.
Strenge Vorgaben
Entwicklungspartnerschaften im Agrar- und Ernährungssektor unterliegen festen Regeln. Dabei handelt es sich zum einen um internationale Richtlinien, etwa der UN-Organisation für Landwirtschaft und Ernährung (FAO). Zum anderen gilt der Referenzrahmen für Entwicklungspartnerschaften im Agrar- und Ernährungssektor des BMZ als bindende Richtlinie. Generell gilt, dass alle Entwicklungspartnerschaften entwicklungspolitischen Zielen folgen, umwelt- und sozialverträglich gestaltet sein und damit über den betriebswirtschaftlichen Nutzen für die Partnerunternehmen hinausgehen müssen.
Die Projekte tragen dazu bei, dass das Einkommen der armen ländlichen Bevölkerung steigt, dass mehr Grundnahrungsmittel auf lokalen Märkten verfügbar sind oder dass sich das Management der natürlichen Ressourcen verbessert. Vor dem Abschluss einer Entwicklungspartnerschaft wird unter anderem geprüft, ob das geplante Projekt die Ernährungssicherheit fördert und ob internationale Menschenrechts-, Umweltschutz- und Verbraucherschutzstandards eingehalten werden. Die Agentur für Wirtschaft und Entwicklung (Externer Link) (AWE) ist zentraler Ansprechpartner für deutsche und europäische Unternehmen, die sich in Entwicklungs- und Schwellenländern engagieren wollen.