Klimazahlen konkret Methodik der BMZ-Berichterstattung
Die Rio-Marker können drei Ausprägungen haben: Bei Ausprägung „2“ ist die Minderung von Treibhausgasen beziehungsweise die Anpassung an den Klimawandel ein Hauptziel des Vorhabens, was bedeutet, dass das Vorhaben ohne diese Zielsetzung nicht geplant worden wäre. Das Finanzvolumen wird zu 100 Prozent dem jeweiligen Klimabereich zugeordnet.
Bei Ausprägung „1“ ist die Minderung von Treibhausgasen oder die Anpassung an den Klimawandel ein signifikantes Nebenziel des Vorhabens. Das Finanzvolumen wird dann zu 50 Prozent dem jeweiligen Klimabereich zugeordnet.
Ist die Ausprägung „0“, leistet das Vorhaben keinen entscheidenden Beitrag zu diesen Zielen. Die Mittel werden nicht auf die Klimafinanzierung angerechnet.
Jährliche Berichterstattung
Wie international üblich, berichtet das BMZ bei der bilateralen Klimafinanzierung jährlich über die Höhe seiner Zusagen. Für die multilaterale Klimafinanzierung werden hingegen die Auszahlungen berichtet.
Seit 2014 zieht das BMZ zur Berechnung der deutschen Klimafinanzierung auch die anrechenbaren klimarelevanten Anteile (imputed multilateral shares) multilateraler Organisationen heran, die sich aus den deutschen Einzahlungen in entsprechende Fonds der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA) der Weltbank, der Afrikanischen Entwicklungsbank (AfDB) und der Asiatischen Entwicklungsbank (ADB) ergeben.
Im Rahmen der bilateralen (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) Klimafinanzierung berichtet die Bundesregierung zusätzlich zur öffentlichen Klimafinanzierung aus Haushaltsmitteln seit 2013 auch über mobilisierte öffentliche Klimafinanzierung. Dies umfasst klimarelevante Kreditfinanzierungen von der KfW Entwicklungsbank (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) und der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)), für die Marktmittel zum Einsatz kommen.
Um möglichst transparent über die bereitgestellte Finanzierung zu berichten und gleichzeitig Mehrfachanrechnungen auszuschließen, werden im Fall von Entwicklungskrediten drei verschiedene „Kategorien“ dargestellt. Zum einen werden die Haushaltsmittel berichtet, die genutzt werden, um die Zinsen der Entwicklungskredite zu vergünstigen. Zum anderen werden die Schenkungsäquivalente (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) separat dargestellt. Da die zur Zinssubvention eingesetzten Haushaltsmittel einen Beitrag zur Vergünstigung von Entwicklungskrediten leisten und separat ausgewiesen werden, werden diese von der Summe der Schenkungsäquivalente abgezogen. Als dritte „Kategorie“ wird das Volumen des Entwicklungskredits abzüglich der bereits aufgelisteten Zinssubventionen und Schenkungsäquivalente abgebildet.
Seit dem Berichtsjahr 2017 stellt das BMZ die Schenkungsäquivalente der KfW Entwicklungskredite dar, um transparent und genauer als bisher den Grad der Vergünstigung (Konzessionalität) der Entwicklungskredite im Verhältnis zu Marktkonditionen anzugeben.
Mobilisierte private Klimafinanzierung
Deutschland berichtet über die mobilisierte private Klimafinanzierung derzeit nur für die Bereiche, in denen es bereits abgestimmte Berichtsmethoden gibt. Die KfW und die DEG wenden hierzu die instrumentenspezifische DAC-Methodik (Externer Link) an. Die Angaben zu privater Klimafinanzierung sind insofern unvollständig, da sie weitere mögliche Mobilisierungsformen, zum Beispiel durch Kapazitätsaufbau im Rahmen der technischen Zusammenarbeit bisher nicht berücksichtigen.
Stand: 19.06.2024